"Fälscherprozess": Ein Jahr bedingt für falsche Nitsch-Bilder
- Tischlermeister verkaufte Gemälde eines Hobbymalers
Falsche Bilder von Hermann Nitsch und Arnulf Rainer waren am Dienstag Gegenstand einer Verhandlung am Landesgericht Linz. Ein oberösterreichischer Tischlermeister hatte Gemälde eines Hobbymalers und eigenes "Schaffen" als Kunstwerke der beiden berühmten österreichischen Künstler verkauft. Der Mann wurde wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.
Der Tischler hatte von einem Hobbymaler, der ganz im Stil von Hermann Nitsch tätig ist, an die 30 Bilder zum Teil gekauft und zum Teil in Kommission genommen. Was der Hobbymaler - wie er am Dienstag im Zeugenstand aussagte - nicht wusste: Der Tischler hatte die Gemälde zum Teil mit der Signatur "Nitsch" versehen oder zumindest den Hinweis "Kopie nach Hermann Nitsch" an der Rückseite angebracht.
Laut Anklage habe er bei den Käufern den Eindruck erweckt, es handle sich um echte Bilder von Hermann Nitsch. Nur so habe er Preise bis zu 10.000 Euro pro verkauftem Bild erzielten können. Ein Teil der "Nitsch-Gemälde" blieb unverkauft in der Werkstatt des Tischlers.
Was die "Rainer-Werke" betraf, legte der findige Tischlermeister
- nach dem Motto "Was Rainer kann, kann ich auch" - selbst Hand an. Er übermalte etwa ein Dutzend Fotografien ganz nach dem Vorbild von Arnulf Rainer und versah sie auch mit den Initialen "A.R.". Für diese "echten" Rainer, die er verkaufte, kassierte der Angeklagte bis zu 2.000 Euro.
Erst Experten im Dorotheum wurden stutzig. Bilder, die dort auftauchten, wurden genauer geprüft, man setzte sich auch mit dem Büro von Arnulf Rainer und später von Hermann Nitsch in Verbindung. Dabei wurde rasch klar, dass es sich m Fall Rainer um Fälschungen und
- im Fall Nitsch - um falsche Signaturen handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (apa)
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