Dienstag, 20. Jänner 2004

ÖVP und FPÖ sind uneinig: Streit ums Kindergeld!

  • Schüssel beharrt auf Zuverdienst-Grenze: "Gesetz gilt und es gilt für jeden"
  • Rauch-Kallat gegen Verzicht auf Rückforderung

Kindergeldbezieher, die die Zuverdienstgrenze überschritten haben, werden die Leistung zurückzahlen müssen. Das stellte Bundeskanzler Schüssel nach dem Ministerrat klar: "Das Gesetz gilt und es gilt für jeden." Der VP-Chef pochte darauf, dass Zuverdienstgrenzen "absolut sinnvoll" seien, andernfalls gebe es überhaupt keine soziale Treffsicherheit bei der Maßnahme mehr, würde doch dann nach dem Gießkannenprinzip verfahren. Zurückhaltend gab sich Vizekanzler Hubert Gorbach. Er hält es für sinnvoll, zunächst einmal die bis Jahresende laufende Evaluierung abzuwarten.

Der Kanzler verwies darauf, dass die Regierung mit Einführung des Kindergelds ohnehin schon einiges bei der Zuverdienstgrenze geleistet habe. Habe man früher beim Karenzgeld nur 315 Euro pro Monat dazuverdienen dürfen, seien es nun 1.136 Euro.

Wie von der FPÖ angedacht nachträglich überhaupt auf die Zuverdienstgrenze zu verzichten, lehnt Schüssel ab, dann nämlich kämen sich jene etwas seltsam vor, die freiwillig auf das Kindergeld auf Grund der Zuverdienstgrenze verzichtet hätten. Trotzdem wollte der Kanzler die Weisung von Sozialminister Herbert Haupt wonach die Überprüfung der Zuverdienstgrenze bis Jahresende ausgesetzt wird, nicht verurteilen: "Ich glaube, dass der Weg, den Herbert Haupt gegangen ist, absolut in Ordnung ist."

Gorbach will abwarten
Zurückhaltend gab sich Vizekanzler Hubert Gorbach. Er hält es für sinnvoll, zunächst einmal die bis Jahresende laufende Evaluierung abzuwarten. Dass dann bei einem Verstoß gegen die Zuverdienstgrenze zurückgezahlt werden muss, "wird hier nicht bestritten".

Sowohl von Schüssel als auch von Gorbach wurde auch hervorgehoben, dass sich ein Großteil der Kindergeldbezieher sehr wohl an die Regeln gehalten habe. Die von der Arbeiterkammer genannte Zahl von 11.000 Personen, denen einen Rückzahlung droht, wurde vom Kanzler im Zusammenhang mit den gerade anlaufenden AK-Wahlen gebracht. Vielmehr seien wesentlich weniger Personen betroffen. Das Sozialministerium glaubt, dass am Ende der Überprüfungen nur einige hundert Fälle überbleiben. Von den 11.000 Fällen beträfen 5.000 lediglich den Zuschuss zum Kindergeld. Und auch bei den übrigen Fällen gehe es vermutlich großteils nur noch um formale Zuteilungen.

Rauch-Kallat gegen Verzicht auf Rückforderung
Maria Rauch-Kallat (V) ist dagegen, generell auf die Rückzahlung von Kindergeld bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze zu verzichten. "Es ist ja nicht Sinn und Zweck, ein Gesetz nicht zu exekutieren", sagt sie in der "Presse" (Dienstag-Ausgabe). Man müsse sich Einzelfälle anschauen, aber prinzipiell ist Rauch-Kallat für Rückzahlungen: "Denn sonst wären die Braven die Blöden, die sich an das Gesetz gehalten haben."

Rauch-Kallat hält die im Gesetz vorgesehene verpflichtende Reduktion der Arbeitszeit um zwei Fünftel für wichtig: "Der Gesetzgeber will ja dem Kind die Zeit der Eltern schenken", meint sie. Außerdem bezweifelt sie die Finanzierbarkeit eines Kindergeldes ohne Zuverdienstgrenze: "Das werden wir uns nicht leisten können."

Haupt und Haubner wollten vorerst auf Rückzahlung verzichten
Sozialminister Haupt (F) und Staatssekretärin Haubner (F) haben angekündigt, auf die Rückzahlung bis zur Evaluierung - die 2005 fällig ist - zu verzichten; per Weisung wurde die zuständige niederösterreichische Gebietskrankenkasse angewiesen, auf die Kontrolle zu verzichten. Haubner will laut "Presse" die Anhebung der Zuverdienstgrenze, aber auch deren Aufhebung nicht ausschließen. (apa)

20.1.2004 14:23