Kindergeld zurückzahlen? Haubner: Sicher nicht!
- Betroffen ist, wer mehr als 14.600 Euro/Jahr verdient
- AK: "Berechnung zu kompliziert". PLUS: Fall-Beispiele
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Nein, es wird keine Rückzahlungs-Forderungen beim Kindergeld geben! Das betonte FPÖ-Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner. Und warf ihrerseits der Arbeiterkammer (AK) "Panikmache" vor. Grund: Die AK erklärte, dass 11.000 vorwiegend Müttern eine Rückzahlung drohe, nachdem sie über der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich gelegen seien. Haubner betonte, dass in einem Zeitraum von drei Jahren eine Evaluierung erfolgen werde, "ob es notwendig ist, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen oder anzuheben".
Das sagte Haubner im Radio-Mittagsjournal am Freitag. Sie versicherte: Vorher werde "von unserer Seite überhaupt nichts getan. Natürlich wird auch nichts zurückgefordert". Auch im Gesetz stehe, dass "wir fünf Jahre Zeit haben zu prüfen. Wenn es notwendig ist, kann man Geld zurückholen. Wir werden den gesetzlichen Spielraum ausschöpfen. Wir gehen aber davon aus, dass wir uns nichts zurückholen werden. Wenn es notwendig ist, werden wir die Zuverdienstgrenze erhöhen oder fallen lassen", und dies sollte auch "rückwirkend" möglich sein.
Auf die Frage, ob also auch bei jenen, die über der Zuverdienstgrenze verdient haben, das Kindergeld nicht zurückgeholt werde, sagte Haubner: "So ist es. Die Arbeiterkammer stürzt die Familien in Panik und Verunsicherung". Darauf angesprochen, warum man dann die Zuverdienstgrenze nicht gleich abschaffen könne, meinte die Staatssekretärin: "Wir haben Zeit uns das anzuschauen. Ich möchte wirklich seriöse Daten und Fakten auf dem Tisch haben. Es läuft ja auch in diese Richtung, dass wir noch einige Verbesserungen machen. Wenn wir seriöse Zahlen auf dem Tisch haben, nicht Horrorzahlen wie von der AK publiziert, werden wir entscheiden". (APA/Red.)
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