Staatsanwaltschaft: "Maulkorb"-Erlass für Jackson
- Der wegen Kindesmissbrauchs angklagte Pop-Star soll sich nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren äußern dürfen.
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Jetzt droht ihm eine Verleumdungsklage
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Auf die Razzia in Neverland
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Karriere begann mit sechs Jahren
Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Pop-Star Michael Jackson soll sich nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nicht mehr öffentlich zu dem Verfahren äußern dürfen. Auch sein Anwalt Mark Geragos und alle anderen Personen, die in Verbindung zu Jackson stehen, sollen zum Schweigen verpflichtet werden. Geragos kündigte Einspruch gegen den Antrag auf einen "Maulkorb"-Erlass an. Unterdessen fordern verärgerte US-Medien die Staatsanwaltschaft auf, endlich die Unterlagen über die Durchsuchung der "Neverland Ranch" im letzten November herauszugeben.
Gut eine Woche bevor Jackson am 16. Jänner erstmals vor Gericht erscheint, will die Staatsanwaltschaft nach Einschätzung von Experten verhindern, dass der Star und sein Anwalt durch öffentliche Auftritte Einfluss ausüben.
Medien fordern Unterlagen!
Für Ärger bei jenen Medien, die den Jackson-Fall bisher rund um die Uhr ausgeschlachtet haben, sorgte noch ein weiterer Antrag des Staatsanwalts Tom Sneddon. Danach sollen die Dokumente der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit Jacksons Verhaftung entstanden, vorerst nicht frei gegeben werden.
Unterlagen werden Geheim gehalten
Normalerweise hätten die Medien diese Unterlagen - darunter der Durchsuchungsbefehl für Jacksons Ranch Neverland - seit dem 31. Dezember einsehen dürfen. Sneddon hatte jedoch einen Antrag auf Geheimhaltung gestellt und damit zumindest einen Aufschub erreicht.
Gerichtstermin: 16. Jänner
In diesem Fall unterstützt der Jackson-Anwalt die Forderung Sneddons. Dagegen verlangen fünf US-Fernsehsender und die "New York Times" von Richter Clifford Anderson die Freigabe der Unterlagen für ihre Berichterstattung. Der Richter soll darüber noch vor dem Gerichtstermin am 16. Januar entscheiden, fordern sie. Bei dem Termin muss Jackson erstmals persönlich vor einem Richter entscheiden, um kurz zu erklären, ob er sich schuldig oder unschuldig bekennt. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, einen knapp 13-jährigen Burschen sieben Mal sexuell missbraucht zu haben.
Pass wieder eingezogen
Jackson musste Anfang dieser Woche seinen Pass wieder den Justizbehörden übergeben. Das bestätigte eine Sprecherin von Staatsanwalt Thomas Sneddon am Dienstag.
Sneddon hatte Jacksons Pass im November eingezogen, ihn dann aber zurückgegeben, damit der Musiker eine vom 20. Dezember bis 6. Jänner geplante Reise nach Großbritannien antreten kann. Jackson hatte erklärt, er müsse dort seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Wegen Berichten, die Werbetour für Jacksons neues Album sei abgesagt worden, forderte der Staatsanwalt vor gut zwei Wochen einen Nachweis für die Reise. Andernfalls müsse Jackson seinen Pass wieder abgeben. An Heiligabend hieß es in einer Erklärung, die Angelegenheit sei mit Jackson und seinem Anwalt gelöst worden. Ob der Popstar den Pass in der Zwischenzeit benutzt hat, war nicht bekannt. (red, APA)
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