Verurteilung! Eishockey-Fans ließen die Hosen herunter
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Nackte Hinterteile und eine Ranglerei mit der Polizei brachte drei oberösterreichische Eishocky-Fans in Graz vor Gericht. Zwei von ihnen hatten nach einem verlorenen Spiel der Linzer "Black Wings" gegen die Grazer "99ers" am Spielfeld die Hosen heruntergelassen und laut Zeugenaussage "herumgewedelt". Anschließend gab es noch einen Zwischenfall mit Polizisten, der im Grazer Straflandesgericht zur Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt führte.
"Blumi", "Smoli" und Michi sind drei Linzer Eishockey-Fans, die ihrem Verein schon seit Jahren überall hin zu Spielen folgen. "Es hat nie Probleme gegeben", meinten die drei kleinlaut in Graz. Die heruntergelassenen Hosen wurden nicht bestritten, aber die Polizisten habe man nie und nimmer angegriffen, man habe sich höchstens "gegen das Festhalten gewehrt".
"Ich habe die Aussage von fünf Polizisten, Sie können sich ihre Chancen also ausrechnen", klärte Richterin Karin Kohlroser gleich zu Beginn die Fronten. "Vier Monate unbedingt, wenn Sie ein Geständnis ablegen", bot sie Blumi an. Die Linzer Fans waren ob dieser Direktheit etwas überrascht und versuchten immer wieder, den Tathergang zu erklären. "Beantworten Sie meine Fragen", wurden diese Bemühungen aber abgeschmettert.
Entblößte Hinterteile
Das mit der angeklagten "öffentlichen unzüchtigen Handlung" schilderte einer der Polizisten so: "Sie haben die Hosen heruntergelassen und durch Hüftbewegungen mit ihrem besten Stück gewedelt". Die Angeklagten erzählten, die Fans auf den Rängen hätten applaudiert "da haben wir und umgedreht und uns verbeugt". Anschließend habe man das Spielfeld wieder verlassen. Dann kam es zu dem Zwischenfall mit der Polizei: "Eine Polizistin wollte mit dem Einsatzstab auf mich einschlagen, da hab' ich den Stab festgehalten, mehr war nicht", beteuerte Blumi. Die Beamtin fühlte sich jedoch von ihm bedroht, und es kam zur Anzeige.
Was die Eishockey-Fans als Abwehr und zufällige Berührungen ansahen, werteten die Polizisten als Angriffe. Verletzt wurde niemand. Pech für Blumi: Seine 17 Vorstrafen führten zur angekündigten unbedingten Haftstrafe von vier Monaten. Smoli wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.400 Euro verurteilt und Michi - "ich will einen Freispruch weil ich nichts gemacht habe" - wurde zu drei Monaten bedingt verurteilt.
Blumi will berufen, die beiden anderen nahmen an: "Bevor wir noch einmal herfahren müssen". Übrigens: Im Falle der öffentlichen unzüchtigen Handlung erfolgte ein Freispruch: "Es gab keinen erkennbaren Sexualbezug", so die Richterin. (apa/red)
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