Dienstag, 23. Dezember 2003

"EU-Extrawurst" für Österreich: "Marmelade" darf bleiben

  • EU-Kommission beschließt Ausnahme am Montag
  • Bezeichnung in Österreich für "lokale Märkte" zulässig

Die EU-Kommission soll auf Initiative von Agrarkommissar Franz Fischler am Montag die von Österreich geforderten Ausnahmeregeln für die Etikettierung von Marmelade beschließen. Nach dem vorliegenden Vorschlag der Brüsseler Behörde soll in Österreich "für den Verkauf an den Endverbraucher auf bestimmten lokalen Märkten" auch die Bezeichnung "Marmelade" zulässig sein, teilte Fischlers Sprecher, Gregor Kreuzhuber, am Freitag mit.

Die österreichischen Ausnahmeregeln erfordern eine Änderung einer seit 1979 geltenden EU-Richtlinie. Demnach dürfen nämlich nur Produkte aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden, Marillenmarmelade muss offiziell als "Konfitüre" etikettiert werden. Österreich hat es bisher - anders als Griechenland und Dänemark - verabsäumt, sich diese sprachliche Sonderregelungen zu sichern.

Damit die neuen Etikettierungsvorschriften in Kraft treten können, müssen die EU-Staaten die Änderungen noch formell beschließen. Wie der Begriff "lokale Märkte" näher zu definieren ist, muss Österreich selbst festschreiben. Die Änderung ist freiwillig, d.h. auch Privatproduzenten und Kleinbetriebe können ihr Eingekochtes "Konfitüre" nennen, wenn sie dies wollen. Exportorientierte österreichische Unternehmen haben ohnehin kein Problem mit der "Konfitüre". (apa)

23.12.2003 19:38