Montag, 22. Dezember 2003

Gen-freie Zone: EU-Kommission akzeptiert Kärntner Idee

  • "Bauern-Gemeinschaften" könnten das ursprüngliche EU-Verbot für gentechnik-freie Zonen umgehen. "Offene Punkte" müssen noch erfüllt werden

Die EU-Kommission hat das geplante Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz grundsätzlich gebilligt. Wie aus Kommissionskreisen in Brüssel verlautete, akzeptiert die Kommission den Gesetzesentwurf "im Prinzip unter der Voraussetzung, dass einige offene Punkte erfüllt werden". Der Gespräche mit Österreich sollen diesbezüglich fortgesetzt werden.

Kärnten habe das Gesetz deutlich verbessert, indem kein Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) festgeschrieben sei, heißt es in der Stellungnahme der Kommission.

Der Kärntner Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Anbau von Gentech-Pflanzen in Schutzgebieten verboten werden soll, darüber hinaus wird er anzeigepflichtig. Die Behörde schreitet ein, wenn gentechnische Verschmutzung von Natur oder Landwirtschaft zu befürchten ist.

Aus Kommissionskreisen hieß es allerdings, es müsse sichergestellt sein, dass die Verwaltungshürden für den Anbau von GVO-Pflanzen nicht zu hoch seien. Einschränkungen in Umwelt- und Naturschutzzonen sollten nur dann akzeptiert werden, wenn dies auch bei der Zulassung der gentechnisch veränderten Pflanze auf EU-Ebene erforderlich ist.

Weiters kritisiert die EU-Kommission den Angaben zufolge, dass der Gesetzesentwurf zu stark am Verursacherprinzip orientiert sei. So betont die Brüsseler Behörde etwa, dass der Pollenflug ein natürliches Phänomen sei und daher eine Verunreinigung mit gentechnisch modifizierten Pflanzen nie auszuschließen sei. Dies müsse in dem Kärntner Gesetz berücksichtigt werden.

Am 15. Dezember ist die Stillhaltefrist für das von Kärnten notifizierte Gesetzesvorhaben ausgelaufen. Damit könnte Kärnten das Gesetz bereits umsetzen. Ein Antrag des Bundeslandes Oberösterreich, das gesamte Bundesland zur gentechnikfreien Zone zu erklären, hatte die EU-Kommission im September abgelehnt.
(apa, red)

22.12.2003 16:13