Beamten-Dienstrecht: Harmonisierung schon 2004?
- Staatssekretär Finz will jetzt ernst machen, Zeitplan aber offen
- Gespräche hängen von geplanter Pensionsharmonisierung ab
·Wegen Reform
2003 Rückstau an Pensionsanträgen
Finanzstaatssekretär Finz will im kommenden Jahr mit der im Regierungsprogramm vorgesehenen Vereinheitlichung des Dienstrechts für die Staatsdiener ernst machen. Das kündigte er im Gespräch mit der APA an. Der konkrete Fahrplan und Details zur Besoldung seien abhängig von den derzeit laufenden Gesprächen über die Harmonisierung der Pensionssysteme, so Finz.
Klar ist aber die Stoßrichtung: Statt Beamter und Vertragsbediensteter soll es Mitarbeiter auf einer einheitlichen, an der Privatwirtschaft orientierten Rechtsgrundlage geben. An die Stelle der Pragmatisierung sollen funktionsbezogene Schutzbestimmungen treten.
Einsparungen erhofft sich der Staatssekretär vor allem durch die Einheitlichkeit des Dienstrechts. Derzeit gebe es mit den Beamten und den Vertragsbediensteten zwei große Dienstrechtssysteme zu verwalten, dazu kämen eigene Dienstrechte für verschiedene Sparten. Künftig solle es im Vollzug nur mehr eine Regelung geben. "Das muss billiger werden", meinte der Staatssekretär.
In dieses einheitliche Recht eingebettet sein sollen dann Sonderregelungen, die es im öffentlichen Dienst brauche, etwa ein spezieller Kündigungsschutz für manche Bereiche. Betriebsprüfer etwa, oder Richter sowie Angehörige der Exekutive würden Sonderrechte bzw. besonderen Schutz benötigen.
Ein weiterer Unterschied gegenüber der Privatwirtschaft seien strengere Auflagen bei Nebenbeschäftigungen. Auch bei Karenzierungen sei die Situation anders als in der Privatwirtschaft. Manche bisherigen Sonderrechte könnten aber sehr wohl angegriffen werden, meint der Staatssekretär. Etwa der Versetzungsschutz bei der Exekutive, dann könnten Spitzenbelastungen besser ausgeglichen werden. (APA)
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