Weihnachtsamnestie: 379 Häftlinge vorzeitig frei
- Klestil lehnte acht weitere Voschläge ab
- Keine Begnadigung für Kinderschänder, Schlepper, ...
379 Insassen österreichischer Strafanstalten werden heuer im Zuge der Weihnachtsamnestie des Bundespräsidenten vorzeitig entlassen. Ursprünglich hatte das Innenministerium 387 Häftlinge vorgeschlagen, acht davon hatte Thomas Klestil aber nicht in die Amnestie genommen. Sie hatten ihre Tat besonders grausam ausgeführt.
So hat Klestil Messerstecher oder Täter, die ihre bereits am Boden liegenden hilflosen Opfer traktiert haben, von der Liste gestrichen. Nicht in die Weihnachtsgnadenaktion fallen nach langjähriger Praxis auch Strafgefangene, die Sittlichkeitsdelikte an Jugendlichen begangen haben oder Suchtgifthändler waren.
Klestil hat sich weiters gegen die Begnadigung von Menschenschmugglern, also Schleppern, ausgesprochen. Täter, die alkoholisiert eine Verkehrsunfall verursachten, der Tod oder schwere Körperverletzung zur Folge hatte, müssen einen sehr wesentlichen Teil der Strafe verbüßt haben, um die Amnestie zu kommen. Ein weiterer Grundsatz des Bundespräsidenten ist, dass Ausländer im Fall der Begnadigung in ihr Heimatland abgeschoben werden.
(APA/red)
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