Elternteilzeit: VP-interner Streit um Ausnahmen
- Wirtschaftskammer ist neue Regelung zu streng
- ÖAAB hingegen zufrieden: Gesetz nicht "verkomplizieren"
·Reformen 2003
Fiedler zurfrieden mit der Regierung
Die Elternteilzeit kommt - fraglich bleibt nur, wie. ÖVP-intern wird derzeit heftig über den Gesetzesentwurf debattiert. Während die Wirtschaftskammer (WK) weitere Ausnahmen verwirklicht haben will, kann sich der ÖAAB selbiges absolut nicht vorstellen. Man solle das Gesetz nicht "verkomplizieren".
Der stellvertretende WK-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner (VP) fordert noch weitere Ausnahmen, etwa für Betriebe mit Schichtarbeit. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes vor. Davon ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern.
Aus Mitterlehners Sicht hätten Schichtbetriebe auf Grund ihrer organisatorischen Abläufe besondere Schwierigkeiten mit der Teilzeitarbeit. Außerdem will die Wirtschaftskammer Lehrlinge bei der Berechnung der Mitarbeitergrenze ausnehmen: Wer beispielsweise in einem Unternehmen mit 21 Beschäftigten, davon zwei Lehrlinge, arbeitet hätte damit also keinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. Davon würden vor allem Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Laut Mitterlehner würden so fünf bis zehn Prozent der Betriebe aus der Regelung herausfallen.
ÖAAB gegenteiliger Ansicht
Gar nicht glücklich mit den WK-Wünschen ist der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB. Dieser hält nichts von weiteren Ausnahmen zur geplanten Elternteilzeit. Er begrüße zwar, dass die Wirtschaft nun doch bereit sei, das Gesetz zu akzeptieren. "Aber man sollte es nicht verkomplizieren, indem man immer mehr Ausnahmen macht", meinte ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon Samstag gegenüber der APA zu den Forderungen Mitterlehners. (APA/red)
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