Freitag, 21. November 2003

Sieg für Lauda! AUA blitzt mit Konkursantrag bei Gericht ab!

  • Der neue Kampf Aero Lloyd Austria gegen Austrian
  • Landesgericht: "Existenz einer Konkursforderung nicht gelungen"

Etappen-Sieg für Niki Lauda! Das Landesgericht Korneuburg hat den von der AUA eingebrachten Konkursantrag gegen die von Niki Lauda gekaufte Aero Lloyd Austria abgewiesen. Der AUA als Antragstellerin sei die Existenz einer Konkursforderung nicht gelungen, heißt es in der Urteilsbegründung. Dem geplanten Starttermin für "flyniki" steht damit nichts im Wege. Rechtlich ist ein Rekurs gegen den in erster Instanz gefassten Beschluss möglich.

Am 5. November hatte die AUA einen Konkursantrag gegen Aero Lloyd Austria am Gericht in Korneuburg eingebracht. Dabei wurden offene Forderungen für Wartungsarbeitung im Ausmaß von 350.000 Euro geltend gemacht, die die AUA im Auftrag von Aero Lloyd durchgeführt hatte.

Formal bestehen diese Forderungen allerdings gegen die Aero Lloyd- Muttergesellschaft im hessischen Oberursel, die Mitte Oktober die Insolvenz anmelden musste. Die Antragsgegnerin - Aero Lloyd Austria - selbst sei nicht Vertragspartnerin, hält das Landesgericht Korneuburg in seinem Urteil fest. Es habe ein Wartungsvertrag zwischen der insolventen Aero Lloyd Deutschland und den Austrian Airlines bestanden, der auch die Wartung der an die Österreich- Tochter vermieteten Flugzeuge umfasste.

Das deckt sich mit Niki Laudas Rechtsauffassung, der wiederholt betont hatte, es bestehe kein Vertragsverhältnis zwischen Aero Lloyd Austria und der AUA. "Die AUA hat die Adresse verwechselt", sagte Lauda. Damit steht dem geplanten Starttermin 28. November für die vorerst unter dem Namen "flyniki" operierende Airline nichts im Wege. Der erste Flug ist am Freitag nächster Woche ab Salzburg nach Teneriffa geplant.

Sämtliche aus dem Wartungsvertrag vom 10.4.2003 resultierenden Rechnungen wurden demnach zunächst an Aero Lloyd Deutschland ausgestellt und übersandt. Die Rechnungen fielen teilweise in einen Zeitraum vor der Gründung der Österreich-Tochter, die erst im Jänner 2003 ins Firmenbuch eingetragen wurde und ihren Flugbetrieb im Mai 2003 aufnahm. Nach der Insolvenz wurden die Rechnungen an die Österreich-Tochter in Schwechat bei Wien geschickt - von wo sie aber retourniert wurden, mit dem Hinweis, dass keine Schuld bestehe.

Die AUA hat den Gerichtsbeschluss am Freitagnachmittag offiziell nicht kommentiert. Rechtlich ist ein Rekurs gegen den in erster Instanz gefassten Beschluss möglich.

"Zufall" oder "Affront"?
Der Konkursantrag gegen Aero Lloyd Austria ist kurioserweise am 5. November beim Landesgericht Korneuburg eingelangt - genau an dem Tag, an dem Niki Lauda die Mehrheitsübernahme der Aero Lloyd Austria bekannt gab. Die AUA sah das Datum des Einlangens beim zuständigen Gericht als "reinen Zufall", während Niki Lauda darin einen "Affront" gegen seine Person erkennen wollte. (APA/Red.)

21.11.2003 14:34