Mittwoch, 19. November 2003

Niederlage bei Ökopunkten: EuGH entscheidet gegen Österreich!

  • EU hat Transitfahrten 2001 richtig gezählt. Minister Gorbach: "Nehme das Urteil unaufgeregt zur Kenntnis"

Neue Niederlage für Österreich im Streit um die Ökopunkte!Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagt, dass die EU-Kommission 2001 zu Recht alle Ökopunkte verteilt hat. Österreich konnte die Richter mit seiner Berechnung der Ökopunkte-Fahrten nicht überzeugen. Reaktion des zuständigen Infrastrukturministers: "Ich nehme das Urteil unaufgeregt zur Kenntnis," meinte Gorbach.

Die EU-Kommission zählt die Transitfahrten richtig und nicht die Republik Österreich, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Luxemburger Richter. Daher hatte die EU-Kommission recht, als sie 2001 alle verfügbaren Ökopunkte verteilte, so der EuGH. Absehbar ist damit der Ausgang der zwei weiteren Klagen der Republik Österreich gegen die Verteilung der Ökopunkte für die Jahre 2002 und 2003.

Gorbach nimmt EuGH-Urteil "unaufgeregt zur Kenntnis"
Unbeeindruckt vom EuGH-Urteil Österreich die Transit-Ökopunkte falsch gezählt hat, zeigt sich Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach (FPÖ). "Wir nehmen das EuGH-Urteil unaufgeregt zur Kenntnis. Auch wenn wir Recht bekommen hätten, wäre das ohne Auswirkungen für Österreich geblieben", so Gorbach lapidar.

Österreich war davon ausgegangen, dass im Jahr 2000 zu viele Lkw im Transit durch Österreich unterwegs waren und deshalb 2001 weniger Ökopunkte vergeben werden sollten. Dabei stützten sich die heimischen Behörden darauf, dass im elektronischen Abbuchungssystem mehr als die zulässigen 1,61 Mio. Fahrten (108-Prozent-Klausel) deklariert worden waren. Die EU-Kommission machte hingegen geltend, dass zahlreiche dieser abgebuchten Fahrten nicht das inhaltliche Kriterium, dass die Fahrt in einem Zug durch Österreich durchführen muss, erfülle.

Im Transitvertrag stehe nicht, dass die Deklaration ausschlaggebend sei, sondern nur die Art der Fahrt, urteilte der EuGH nun. Konkret geht es um 92.816 Fahrten, für die keine Ausreiseinformation vorliegt, und 54.386 Fahrten mit Ein- und Ausfahrt über die selbe Grenzstation.

Es sei laut Transitvertrag Aufgabe der österreichischen Behörden, Ein- und Ausfahrt jeder Transitfahrt nachzuweisen. Österreich habe aber "keinerlei Beweis" dafür vorgelegt, dass es sich bei den strittigen Fahrten wirklich um Transitfahrten gehandelt habe und müsse die Zahlen berichtigen, wenn Lkw-Fahrer Ökopunkte falsch abbuchen. Das rein auf die Deklaration abstellende Berechnung Österreichs "findet in den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen keinerlei Grundlage", heißt es in dem Urteil. (APA/Red.)

19.11.2003 09:35