Dienstag, 18. November 2003

Lauda zum Geld-Streit mit der AUA: "Es schaut sehr gut für mich aus"

  • AUA will 351.000 von Aero Lloyd Austria. Entscheidung Ende November
  • PLUS: "flyniki" startet am 28.11. mit 6 Flügen pro Woche

"Es schaut für mich sehr gut aus", gab sich Neo-Airliner Lauda zuversichtlich: Es geht um den Rechtsstreit zwischen der börsenotierten Austrian Airlines (AUA) und Neo-Airlinegründer Niki Lauda. Konkret um Aero Lloyd-Schulden in der Höhe von 351.000 €. Das Gericht will Ende November/Anfang Dezember eine Entscheidung fällen.

Eine Tagsatzung am Landesgericht Korneuburg ist ohne Entscheidung zu Ende gegangen, die zuständige Richterin hat sich eine Entscheidung vorbehalten.

Die AUA hatte gegen die Aero Lloyd Austria, die von Niki Lauda mehrheitlich übernommen wurde und am 28. November erstmals unter der Marke "flyniki" abheben will, Konkurs beantragt, dabei geht es um offene Forderungen der AUA auf Grund von nicht bezahlten Wartungsarbeiten in Höhe von 351.000 Euro gegenüber der Aero Lloyd Austria. Die Aero Lloyd ließ ihre Flieger in Österreich von der AUA warten. Lauda sieht die Aero Lloyd Austria aber als falschen Adressaten für den Konkursantrag, der seiner Meinung nach der deutschen Aero Lloyd Austria gelten müsste.

Die Richterin muss nun entscheiden, ob die Forderungen der AUA an die Aero Lloyd Austria hinreichend belegt sind. Gleichzeitig werde eine mögliche Überschuldung der Aero Lloyd Austria geprüft, bis 28. November soll dazu ein Vermögensverzeichnis der Tochter der insolventen deutschen Airline vorliegen.

Lauda zuversichtlich
Neo-Airline-Gründer Lauda, der kürzlich die Mehrheit der Aero Lloyd Austria übernommen hat, sieht dem Urteil zuversichtlich entgegen: "Es schaut für mich sehr gut aus", sagte Lauda. Aus der AUA hieß es: "Das ist ein laufendes Verfahren, wir stehen dem Ergebnis abwartend gegenüber".

Drei Möglichkeiten der Entscheidung
Die Richterin hat in ihrer Entscheidung drei Möglichkeiten, führte der Vizepräsident des Landesgerichtes Korneuburg, Wilhelm Tschugguel, aus. Sollte die Zuordnung der AUA-Forderung nicht hinreichend belegt sein, werde der Antrag abgewiesen - ebenso, wenn die Zuordnung zwar hinreichend belegt, aber keine Überschuldung vorliege. Nur eine hinreichende Belegung der AUA-Forderungen zusammen mit der Feststellung einer Überschuldung würde zur Einleitung des Konkursverfahrens führen.

Niki Lauda zufolge gibt es nur zwischen der deutschen Aero Lloyd und der AUA, nicht aber zwischen der Aero Lloyd Austria und der AUA ein Vertragsverhältnis. Dem widerspricht die AUA: "Es bestand ein Vertrag zwischen Aero Lloyd Österreich und Austrian Airlines", betonte AUA-Sprecher Johannes Davoras. Demnach schulde die Aero Lloyd Österreich der Austrian die Entgelte in Höhe von 351.000 Euro für die erbrachten technischen Wartungsleistungen.

"Zufall oder "Affront"?
Der Konkursantrag gegen Aero Lloyd Austria ist kurioserweise am 5. November beim Landesgericht Korneuburg eingelangt - genau an dem Tag, an dem Niki Lauda die Mehrheitsübernahme der Aero Lloyd Austria bekannt gab. Die AUA sieht das Datum des Einlangens beim zuständigen Gericht als "reinen Zufall", während Niki Lauda darin einen "Affront" gegen ihn erkennen will. (apa/red)

18.11.2003 13:45