Kirchen kulant: Gott muss nicht in die Verfassung
Die Kirchen haben Kritik anerkannt, ein anderer noch nicht: Während die christlichen Glaubensgemeinschaften Österreichs auf einen Gottesbezug in der Verfassung nach eigenen Angaben verzichten können, gab sich VP-Nationalratspräsident Khol christlicher als Kardinal Christoph Schönborn. Er forderte Mitte November weiterhin eine entsprechende Präambel.
Das bei der Erarbeitung der neuen Verfassung im Österreich-Konvent klar. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonten Vertreter der Kirchen, dass es zur Berücksichtigung ihrer Anliegen "keiner besonderen Präambel zur Verfassung" bedarf.
Khol versicherte den Kirchen trotzdem, sich weiterhin für eine Präambel einsetzen zu wollen. Khol beruft sich dabei auf Schönborn, der bei einer Veranstaltung von ÖVP und Cartellverband einen Textvorschlag für eine Präambel gemacht hatte. Darin wird unter anderem auf die "Verantwortung vor Gott, den Menschen und der Schöpfung" hingewiesen. "Ich glaube, dass wir uns daran eine Richtschnur nehmen sollten", betonte Khol.
Beim Konvents-Hearing verlas Schönborn gemeinsam mit Vertretern von evangelischen und orthodoxen Christen eine Stellungnahme, in der zwar ein Grundrechtskatalog, ein Verweis auf die unantastbare "Würde des Menschen", sowie die Anerkennung und Förderung der religiösen Vielfalt gefordert wird, nicht aber eine Verfassungspräambel. Jedoch erklären sich die Kirchen darin bereit, einen Textvorschlag für eine Präambel zu liefern, wenn der Konvent dies wünschen sollte.
Danach sieht es derzeit nicht aus. SPÖ und Grüne lehnen eine Präambel bisher ab. Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Vorsitzender im Ausschuss "Staatsaufgaben und Staatsziele" ist gegen eine Präambel, da sie dem Verfassungsgerichtshof noch mehr Entscheidungsspielraum geben würde. Zudem warnt er vor der Aufnahme zu unbestimmter, fundamental-ethischer Begriffe wie "Menschenwürde" in die Verfassung. Damit würden ethische Fragen plötzlich zu rechtlichen Diskussionen, so Mayer. (APA/red)
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