Grundversorgung für Flüchtlinge: Entscheidender Durchbruch erzielt
- Länder stimmen 60:40 Kostenaufteilung zu
·Asyl-Debatte
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·Nationalrat
SP-Antrag gegen Strasser abgelehnt
·Wien XV.
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Im Tauziehen um eine Grundversorgung für Flüchtlinge ist am Dienstag der wohl entscheidende Durchbruch erzielt worden. Die Landesfinanzreferenten verständigten sich bei einer Sitzung in Innsbruck darauf, einer Kostenaufteilung von 60 (Bund) zu 40 (Länder) zuzustimmen. Dies entspricht dem seit Juni vorliegenden Entwurf von Innenminister Strasser, der sich dementsprechend erfreut zeigte.
Die Grundversorgung betrifft Asylwerber und alle anderen Heimatvertriebenen. Bisher lief die Betreuung der Flüchtlinge durch Bund und Länder mehr oder weniger unabhängig voneinander. Künftig soll es einen gemeinsamen Topf geben, aus dem die Versorgung finanziert wird. Den Flüchtlingen werden im Wesentlichen Unterbringung, Verköstigung und Krankenversicherung gewährt. Weitere Details - etwa ein Taschengeld - sind noch Gegenstand von Verhandlungen.
Laut Wiens Finanz-Stadtrat Sepp Rieder hat es von Seiten des Bundes noch einige Zugeständnisse gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom Juni gegeben. So hätte die damalige Regelung etwa nicht für Menschen gegolten, die sich illegal in Österreich aufhalten oder die mit einem Touristenvisum ins Land gekommen sind. Nun sei der Personenkreis entsprechend ausgeweitet worden. Die Chancen auf eine Einigung sind für Rieder "sehr, sehr hoch".
Oberösterreichs Landeshauptmann Pühringer hofft, dass mit dem nunmehrigen Modell das "Verschieben der Kosten" endlich ein Ende hätte. Auch Strasser ist von der neuen Kompromissbereitschaft der Länder angetan. Er wolle die noch offenen Details jetzt "freundschaftlich" besprechen und sei sehr optimistisch, bis zur Landeshauptleute-Konferenz am 1. Dezember zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Wann die Vereinbarung in Kraft treten wird, ist offen.
(apa)
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