JA zu Spikes: "Genagelte" haben wieder Saison
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Derzeit sind die Wettergötter noch "milde" gestimmt. Nichts desto trotz sollten spätestens jetzt Winterreifen an den Fahrzeugen montiert werden, um von einem erneuten Winter- und Kälteeinbruch nicht wieder überrascht zu werden. Nun darf in ganz Österreich wieder mit Spikes gefahren werden. Schluss ist am 19. April 2004.
Montiert sein müssen Spikes auf allen vier Rädern. Ist man mit einem Anhänger unterwegs, so muss dieser auch mit Spikes ausgerüstet werden. Außerdem müssen Fahrzeuge mit Spikebereifung mit einem entsprechenden Kleber am Heck gekennzeichnet sein. Nach wie vor unverändert sind die Tempolimits für Spikefahrzeuge: maximal 100 km/h auf Autobahnen, höchstens 80 km/h auf Freilandstraßen.
Spikes-Verwendung in Europa
Nicht erlaubt ist die Verwendung von Spikes in:
Deutschland, bis auf der Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenhall - Lofer) und zu jedem Punkt, der 15 km Luftlinie von der österreichischen Grenze entfernt ist, sowie im gesamten Zollgrenzbezirk (der über die 15 km hinausreichen kann). Auf Autobahnen absolut verboten!
weiters in:
Bulgarien, Jugoslawien, Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Ungarn
Erlaubt ist die Verwendung von Spikes in:
Belgien:
Erlaubt vom 1. November - 1. März 2004. Geschwindigkeitsbeschränkung 60/90 (Freiland/Autobahn), Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Kleber "60km/h" versehen sein. Es müssen alle Räder (auch bei Anhänger über 500 kg) mit Spikereifen ausgestattet sein.
Dänemark:
Erlaubt vom 1. November - 15. April 2004. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80/110 km/h (Freiland/Autobahn), Spikereifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein
Estland:
Erlaubt vom 15. Oktober - 15. April 2004. Geschwindigkeitsbeschränkung 90 (Schnellstraßen)
Finnland:
Erlaubt vom 1. November - 1. März 2004 (kann je nach Witterung bis zum nächsten Sonntag nach dem Ostersonntag verlängert werden), generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen während der Winterzeit: 80/100 km/h (Freiland/Autobahn), Spikes müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und dürfen max. 1,2 mm herausragen.
Frankreich:
Grundsätzlich nicht erlaubt: Nur in manchen (von Eis betroffenen) Departements möglich, sofern die dortige Präfektur Spikes zulässt. Zeitraum unterschiedlich von November bis Ende März möglich. Geschwindigkeitsbeschränkung 90/90 km/h (Freiland/Autobahn). Genormter Spikesaufkleber (keine Selbstanfertigung) muss am Heck des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden.
Griechenland:
Prinzipiell erlaubt, jedoch aufgrund der milden klimatischen Bedingungen nicht erforderlich. Geschwindigkeitsbeschränkung 90/120 km/h (Freiland/Autobahn).
Großbritannien:
Prinzipiell erlaubt, jedoch aufgrund der milden klimatischen Bedingungen nicht erforderlich. Geschwindigkeitsbeschränkung 96/112 (Freiland/Autobahn). Wenn dem Fahrzeuglenker nachgewiesen werden kann, dass er durch die Verwendung von Spikereifen die Fahrbahnoberfläche beschädigt hat, kann er zur Schadensgutmachung herangezogen werden.
Irland:
Prinzipiell erlaubt, Geschwindigkeitsbeschränkung 96/112 km/h (Freiland/Autobahn).
Italien:
Erlaubt vom 15. November - 15. März 2004. Geschwindigkeitsbeschränkung 90/120 km/h (Freiland/Autobahn). Spikes dürfen nur von Kfz bis max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht benutzt werden.
Lettland:
Erlaubt vom 1. Oktober - 1. Mai 2004.
Litauen:
Erlaubt vom 1. November - 1. März 2004.
Luxemburg:
Erlaubt vom 1. Dezember - 1. März 2004, Geschwindigkeitsbeschränkung 60/90 km/h (Freiland/Autobahn). Am Fahrzeugheck muss ein Aufkleber "60" angebracht sein.
Norwegen:
Erlaubt vom 1. November bis zum Sonntag nach Ostern 2004. Geschwindigkeitsbeschränkung 80/90 km/h (Freiland/Autobahn). Profilhöhe muss mindestens 3 mm betragen. Sowohl gebremste Anhänger wie auch Zugfahrzeuge müssen mit Spikereifen ausgerüstet sein (ungebremste Anhänger brauchen keine). Für die Benützung von Spikereifen im Ortsgebiet von Oslo sind Gebühren zu entrichten (betrifft auch im Ausland registrierte Kfz)
Schweden:
Erlaubt vom 1. Oktober - 30. April 2004.
Schweiz:
Erlaubt vom 1. November - 30. April 2004. Im Ausland registrierte Fahrzeuge dürfen die Spikereifen in der Schweiz während des Zeitraumes, der in ihrem Heimatland gilt, verwenden, auch wenn dieser Zeitraum länger ist als der, der in der Schweiz gilt. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 (Freiland). Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Kleber "80 km/h" versehen sein. Spikes dürfen max. 1,5 mm herausragen und müssen auf allen 4 Rädern montiert sein. Ein im Ausland registriertes Fahrzeug kann mit Spikereifen auf nur 2 Rädern fahren, wenn dies in seinem Heimatland erlaubt ist. Auf den Autobahnen und Autostraßen verboten: Ausnahmen sind der San Bernardino Tunnel zwischen Thusis und Mesocco und der St. Gotthard Tunnel zwischen Airolo und Göschenen.
Spanien:
Erlaubt. Auf Grund des milden Klimas sind Spikesreifen in Spanien nahezu unbekannt und nicht erforderlich. Sie dürfen nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen verwendet werden.
(APA/red)
