Glücksspiele: Neues EuGH-Urteil schwächt Monopolisten
- FORMAT: Glücksspiele bald nicht mehr den Monopolisten vorbehalten

Die Online-Buchmacher atmen auf. Wetten konnten bislang nur in dem Land angeboten werden, für das der Anbieter eine Konzession hatte. Österreichische Buchmacher durften etwa keine Wetten in Deutschland anbieten, wenn sie keine Berechtigung dafür hatten. Bei Zuwiderhandeln drohte Freiheitsentzug. Vor einer Woche stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun die Online-Bookies zu Lasten der staatlich konzessionierten Monopolisten.
So heißt es in dem Urteil AZ C-243/01: Buchmacher, die in einem EU-Land über eine Konzession verfügen, dürfen auch aus jedem EU-Land Spiele annehmen. Es sei denn, Beschränkungen wären zum Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung erforderlich.
Ziel einer solchen Beschränkung muss es allerdings sein, die Spielgelegenheit zu mindern, um das Volk vor der Spielsucht zu bewahren. Rechtsanwalt Franz Wohlfahrt, der die österreichische Novomatic vertritt, will nun eine von Finanzminister Karl-Heinz Grasser geplante Maßnahme gegen Glücksspielanbieter bekämpfen.
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