Freitag, 14. November 2003

Raucher wollte 213.000 €: Deutscher Richter schmettert Klage ab

  • "Raucher sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich"
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NEIN, kein Schadenersatz: "Raucher sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich..." So urteilte das Landgericht Arnsberg in Deutschland und schmetterte die Klage eines 56-jährigen gegen den Tabakkonzern Reemtsma ab. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein Raucher einen Zigarettenhersteller vor Gericht für Gesundheitsschäden zur Rechenschaft zu ziehen versucht.

Die Richter der zweiten Zivilkammer des Arnsberger Landgerichts bezeichneten die Klage gegen den Zigarettenhersteller Reemtsma als zulässig jedoch unbegründet. Das Gericht begründete die Abweisung mit fehlenden Erfolgsaussichten.

Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens seien jedermann hinlänglich bekannt und würden bewusst in Kauf genommen. So sei kein "rechtswidriges Verhalten" des Zigarettenherstellers ersichtlich, aus dem sich Haftungsansprüche ergeben könnten.

Hohe Hürden für Raucherklagen
Der Anwalt des Hamburger Zigarettenherstellers Reemtsma, Ulrich Börger, sagte, dass er mit dieser Entscheidung gerechnet habe. "Das Urteil zeigt, dass in Deutschland Klagen gegen Zigarettenhersteller wegen Produkthaftungsansprüchen im Grunde ohne jede Aussicht auf Erfolg sind." Die vom Landgericht festgestellten Hürden für Raucherklagen seien außerordentlich hoch. In den USA sind dagegen Zigarettenhersteller bereits zu Entschädigungen in Millionenhöhe an Raucher verurteilt worden.

Der 56-jährige Kläger aus Lippetal in Nordrhein-Westfalen hatte Reemtsma für seine zwei Herzinfarkte verantwortlich gemacht und insgesamt 213.000 Euro an Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Es sei nicht möglich, das Rauchen als eindeutige Ursache der Erkrankungen durch ärztliche Gutachten nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Klaus-Peter Teipel in seiner Urteilsbegründung. Möglich seien auch Bewegungsmangel oder genetische Vorbelastungen als Krankheitsursachen. (apa)

14.11.2003 10:28