Sonntag, 16. November 2003

Pensionsreform: Polizisten sollen Sonderregelung bekommen

  • Außendienstmitarbeiter sollen früher in den Ruhestand gehen
  • PLUS: Verhandlungen zu Harmonisierung erst am Anfang

Nicht nur Schwerarbeiter, sondern auch Exekutivbeamte im Außendienst sollen künftig früher in Pension gehen können. Das sieht ein "Lebensarbeitszeitmodell" vor, das die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und die Exekutiv-Gewerkschaft gemeinsam mit dem Innenministerium entwickelt haben. Dieses Modell soll in die Verhandlungen zur Harmonisierung der Pensionssysteme eingebracht werden.

Nach diesem Modell sollen Jahre im Exekutiv-Außendienst für die Pensionsberechnung höher bewertet werden. Dazu soll es einen Multiplikationsfaktor geben. Ein Jahr im Exekutiv-Außendienst soll demnach mindestens 1,1 Jahre für die Pensionsberechnung wert sein. Die GÖD wünscht sich allerdings, dass der Multiplikationsfaktor bei 1,2 liegt. Darüber soll es noch Verhandlungen geben. Ziel ist es jedenfalls, dass Exekutivbeamte im Außendienst im Bestfall fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen können.

Bei einem angenommenen Multiplikationsfaktor von 1,145 würden bespielsweise 35 Jahre Außendienst als 40 Beitragsjahre gelten. Damit könnte dieser Außendienst-Mitarbeiter statt mit 65 Jahren schon mit 60 Jahren in Pension gehen.

Diese Regelung könnte auch für andere belastete Berufsgruppen als Vorbild dienen. Als Beispiel werden von Gewerkschaftsseite etwa Krankenpfleger oder Soldaten genannt.

Auch für Schwerarbeiter plant die Regierung eine bessere Bewertung ihrer Versicherungszeiten. Der Kärntner Landeshauptmann Haider hatte zuletzt vorgeschlagen, dass ein Arbeitsmonat für Schwerarbeiter mit dem Faktor 1,2 oder 1,5 oder 1,8 für Pensions- und Beitragsmonat aufgewertet werden könnte. (APA)

16.11.2003 09:07