Kindergeld: Ausweitung der Untersuchungsfrist einstimmig beschlossen
- Nachweis kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes nachgereicht werden
- Auch Außerstreitgesetz einstimmig abgesegnet
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Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wird neuerlich geändert. Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig die Ausweitung der Frist beschlossen, binnen der die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden müssen. Die Opposition hätte gerne noch weiter gehende "Reparaturen" gehabt, die Koalitionsmehrheit lehnte diesbezügliche Anträge aber ab.
Die Grünen wollten die Zuverdienstgrenze aufheben, die SPÖ darüber hinaus das Recht auf Teilzeit verankern, den Kündigungsschutz anpassen und Kinderbetreuungsplätze ausgebaut haben. Mit der Neuregelung entfällt die bisherige Bestimmung, dass das Kindergeld auf die Hälfte reduziert wird, wenn nicht zehn Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen bis zum 18. Monat des Kindes nachgewiesen werden.
Ab dem 1. Jänner 2004 wird es - rückwirkend für alle Geburten ab dem 1. Jänner 2002 - reichen, wenn die Bestätigung bis zum dritten Geburtstag des Kindes nachgereicht wird.
Sehr unterschiedlich interpretiert wurde der jüngste OECD-Bericht: Er bestätigte die Kritik der SPÖ, meinte SP-Abg. Kunzl. Das Kindergeld werde im OECD-Bericht gelobt, Österreich werde attestiert, dass es mehr für die Unterstützung von Kleinkindern tue als andere OECD-Länder, hielt dem ÖVP-Abg. Steibl dagegen.
Der OECD-Bericht zeige, dass das Kindergeld den Frauen die Wahlfreiheit gewährleiste, die sie wollen, meinte Sozialminister Haupt (F). Laut einer Studie wollten sich 80 Prozent der Frauen drei Jahre lang um ihre Kinder kümmern.
Nachdem der Grüne Abg. Karl Öllinger erklärt hatte, dass es in der Entwicklung des Kindes keinen Unterschied mache, ob Mutter/Vater bald wieder arbeiten gehen oder zur Betreuung zu Hause bleiben, will Haupt nun eine Studie darüber in Auftrag geben. Kinder, die "relativ kurzfristig in Kinderbetreuungseinrichtungen kommen", würden "eventuell" sozial oder im schulischen Bereich Nachteile haben, meinte er.
(apa)
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