OGH hebt erstmals Urteile nach Paragraph 209 auf
- 30-Jähriger hatte sexuelle Kontakte zu 15- bis 18-Jährigen
- Mann wurde nur aufgrund von Kalenderaufzeichnungen schuldig gesprochen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am vergangenen Dienstag erstmals sämtliche Urteile gegen einen homosexuellen Mann aufgehoben, der nach dem mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof gestrichenen Paragraph 209 Strafgesetzbuch schuldig gesprochen war. Das teilte die "Plattform gegen Par. 209" am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Im Sommer 1997 war der damals 30-jährige Mann im Wiener Landesgericht zu acht Monaten Haft verurteilt worden, weil er sexuelle Kontakte zu Burschen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren hatte. Die Causa sorgte als "Kalenderurteil-Fall" für Aufsehen, da der Angeklagte lediglich auf Grund seiner eigenen tagebuchartigen Kalenderaufzeichnungen schuldig gesprochen wurde, in denen er die Vornamen und das von ihm geschätzte Alter seiner Partner notiert hatte. Die Jugendlichen wurden niemals ausgeforscht.
Der Betroffene erhob nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm im Jänner 2003 Recht gab und die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlungen verurteilte. Nunmehr hat der OGH in diesem Fall die innerstaatlichen Urteile aufgehoben, darunter auch zwei Entscheidungen des Höchstgerichts selbst. Dem Antrag der Generalprokuratur, das Verfahren an die erste Instanz zurückzuverweisen und nach dem statt des Par. 209 in Kraft getretenen Par. 207b durchführen, wurde nicht stattgegeben.
"Wir rufen die Bundesregierung auf, nach dem historischen Urteil des Obersten Gerichtshofs zu handeln und die Opfer des Par. 209 rasch zu entschädigen und zu rehabilitieren", forderte Helmut Graupner, Sprecher der "Plattform gegen Par. 209. "Es darf nicht sein, dass jene, die zu schwach waren, um sich erfolgreich zu wehren, nun als Opfer zweiter Klasse noch einmal unter die Räder kommen". (apa)
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