Mittwoch, 12. November 2003

Kaprun: US-Berufungsgericht stoppt Sammelklage

  • Österreich: Mehr als 100 Zivilklagen eingebracht

Das Berufungsgericht "United States Court of Appeals, 2nd Circuit" in New York hat die Sammelklage in Sachen Kaprun vorläufig gestoppt. Dies teilte der Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK), Harald Schiffl, am Mittwoch unter Berufung auf US-Justizkreise mit. Am Dienstag gingen mehr als 100 Zivilklagen beim Landesgericht Salzburg ein.

Konkret habe das US-Berufungsgericht beschlossen, dass die Versendung der Mitteilungen an die einzelnen Angehörigen mit sofortiger Wirkung gestoppt wird, weil verschiedene Beklagte gegen die Bestätigung der Sammelklage durch das Erstgericht ein Rechtsmittel erhoben haben. Die GBK ist in diese Verfahren nicht involviert, zumal die Entscheidung der Richterin über den Antrag auf Klagabweisung wegen Unzuständigkeit noch ausständig ist.

Flut an Schadensersatzklagen
Eine regelrechte Flut an Schadensersatzklagen von Opfer-Angehörigen der Seilbahnkatastrophe von Kaprun gegen die Betreibergesellschaft, die Gletscherbahnen Kaprun AG, ist bis Dienstag beim Landesgericht Salzburg eingegangen. 52 Rechtsanwaltskanzleien und zwei Private brachten "mehr als 100 Zivilklagen ein", teilte Gerichtssprecher Rathgeb am Mittwoch der APA mit.

Darunter seien auch einige Sammelklagen und zwei Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich. Nahezu alle 200 Privatbeteiligten des Strafprozesses haben nach Angaben Rathgebs die Möglichkeit genutzt, auf dem zivilrechtlichen Weg zu klagen. Die Einreichung bis 11. November 2003 - genau drei Jahre nach der Brandkatastrophe in der Gletscherbahn, wo 155 Menschen ums Leben kamen - war deshalb notwendig gewesen, da ansonsten die verschuldensunabhängigen Ansprüche nach dem Eisenbahnkraftfahrzeug- Haftpflichtgesetz verjährt wären.

Vier Wochen haben nun die Gletscherbahnen AG Zeit, auf die Klagen zu reagieren. Geht keine Klagebeantwortung beim Landesgericht ein, ist das Zivilverfahren rechtskräftig. Mehr als zehn Zivilrichter sind mit der Materie befasst. Es sei denkbar, dass alle Verfahren verbunden werden und ein Richter einen Musterprozess führe, meinte der Gerichtssprecher. Möglich sei auch, dass der Zivilprozess bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen werde, da auch dort die Gutachten von Interesse seien.

Die Gesamtsumme der Schadensersatzklagen konnte das Gericht noch nicht eruieren. In einer Sammelklage wurde von 19 Japanern insgesamt 260.000 Euro geltend gemacht. Weiters verlangen Dutzende Angehörige jeweils rund 30.000 Euro psychisches Schmerzensgeld. Sie erachten den durch die Generali-Versicherung ausbezahlten Betrag von 7. 267 Euro pro Antragsteller als zu gering. (apa)

12.11.2003 13:19