Dienstag, 11. November 2003

Ministerrat: 61. ASVG-Novelle beschlossen

  • Ambulanzgebühr wird damit endgültig beerdigt
  • Zumutbarkeit: Regierung lässt die Sozialpartner beraten

Der Ministerrat hat am Dienstag die 61. ASVG-Novelle beschlossen. Damit verzichtet der Staat auf die noch offenen Vorschreibungen für die rückwirkend mit 1. April abgeschaffte Ambulanzgebühr. Für die Sozialversicherungen sind zahlreiche Sparmaßnahmen vorgesehen. Sozialminister Haupt sprach von einem "weiteren Schritt hin zu einem modernen und kundenorientierten Sozialversicherungssystem".

Nach einer Schätzung des Hauptverbandes sind bei der Ambulanzgebühr noch knapp 215.000 Vorschreibungen mit einem maximalen Einnahmenvolumen von zwei Millionen Euro offen. Da viele Betroffene nicht mehr mit einer Vorschreibung rechnen, wäre mit einer hohen Reklamationsquote zu rechnen. Die daraus resultierenden Kosten werden auf 0,75 Mio. bis 1 Mio. Euro geschätzt. Die Einnahmen stünden daher "in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Verwaltungsaufwand".

Die Sozialversicherungsträger werden von der Regierung weiter zum Sparen verpflichtet. Das Einfrieren der Verwaltungsausgaben der Sozialversicherungen auf dem Stand von 1999 wird über das heurige Jahr hinaus zumindest bis 2004 verlängert. Ab 2004 könnte der Verwaltungsaufwand dann bei jenen Trägern, die die Zielvereinbarungen eingehalten haben, um die Inflationsrate erhöht werden. Jene Träger, die das nicht schaffen, müssen damit rechnen, bis 2007 nicht mehr als 1999 für die Verwaltung ausgeben zu dürfen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Führungsetagen der Sozialversicherungsträger. Künftig soll es nur mehr einen Generaldirektor und einen Stellvertreter geben, der Posten eines zweiten oder allenfalls weiteren Stellvertreters wird in allen Trägern, die weniger als zwei Millionen Versicherte haben, eingespart. Schließlich enthält die ASVG-Novelle auch die Fusion der Sozialversicherungsanstalten der Eisenbahner und des Bergbaus. (APA)

11.11.2003 13:38