Stichwort: Zumutbarkeitsbestimmungen
- Regelung der für einen Arbeitslosen zumutbaren Jobs
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Die "Zumutbarkeitsbestimmungen" regeln, welche Tätigkeiten ein Arbeitsloser ausschlagen darf, ohne die Sperre des Arbeitslosengeldes zu riskieren. Als Messlatten gelten - neben körperlichen Fähigkeiten, Gesundheit und "Sittlichkeit" - "angemessene Entlohnung" und "Berufsschutz". Hier alle Details:
| Berufsschutz |
| Entgeltschutz |
| Lokaler Schutz |
(ehr)
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