Dienstag, 11. November 2003

Jobsuche NEU: Berufsschutz gilt nur noch 100 Tage!

  • Streitfall Zumutbarkeit. Sozialpartner einigten sich: Entgeltschutz für 120 Tage
  • PLUS: Alle Details der neuen Regeln!

Auf alle, die Job suchen, kommen wichtige Änderungen zu! Die Sozialpartner haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen geeinigt. NEU: Der absolute Berufsschutz gilt künftig nur in den ersten 100 Tagen. NEU: Entgeltschutz. ÖGB-Präsident Verzetnitsch (SP) und Wirtschaftskammer-Chef Leitl (VP) gehen davon aus, dass die Regierung dem Vorschlag zustimmen wird.

Bisher galt der Berufsschutz während der gesamten Bezugsmöglichkeit des Arbeitslosengelds, also im äußersten Fall zwölf Monate. Nunmehr kann man bereits nach Ablauf der ersten 100 Tage der Arbeitslosigkeit dazu genötigt werden, einen Job anzunehmen, der nicht dem bisherigen Berufsbild entspricht. Ansonsten geht das Arbeitslosengeld für zunächst sechs Wochen verloren.

Entgeltschutz wird eingeführt
Neu eingeführt wird ein Entgeltschutz. Demnach kann man während der ersten 120 Tage der Joblosigkeit auf keinen Arbeitsplatz vermittelt werden, an dem die Entlohnung unter 80 Prozent des für das Arbeitslosengeld relevanten Letzteinkommens fällt. Nachher sinkt der Anspruch auf 75 Prozent. Bei Teilzeit sind keine Einbußen vorgesehen.

Eine Neuerung gibt es auch bezüglich der lokalen Zumutbarkeit. Hier wird festgelegt, dass im Normalfall An- und Abfahrtswege von insgesamt einem Viertel der Arbeitszeit akzeptiert werden müssen. Wesentlich darüber liegende Fahrzeiten sind nur "unter besonderen Umständen" zumutbar.

Betreuungsplan vom AMS
Für die Arbeitnehmer-Seite Herzstück der neuen Zumutbarkeitsbestimmungen ist der so genannte Betreuungsplan. In diesem soll vom AMS für den Arbeitslosen das weitere Vorgehen festgelegt werden. Dabei muss garantiert sein, dass der Betroffene entweder seine Qualifikation behält oder sie sogar ausbauen kann.

(APA)

11.11.2003 11:35