Prozess gegen Haider: Kärntner LH ließ sich von seinem Anwalt vertreten
- SPÖ-Politiker klagte wegen übler Nachrede
- Kärntens LH hatte ihm 'Amtsmissbrauch' vorgeworfen
Am Mittwoch musste sich der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider vor Gericht verantworten. Haider erschien jedoch nicht persönlich zur Verhandlung, sondern schickte seinen Anwalt. Der Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates, Rudolf Altersberger, hatte Haider auf Unterlassung und Widerruf (Streitwert 28.000 Euro) eingeklagt, da dieser ihm in einem Zeitungsinterview vorgeworfen hatte, "wegen zweifachen Amtsmissbrauchs verurteilt" worden zu sein. Das Urteil von Richter Johann Baumgartner ergeht schriftlich.
Altersberger hatte am 16. Juli dieses Jahres bei einer Pressekonferenz in Wien im Zusammenhang mit der anstehenden Besetzung von 13 von insgesamt 19 Landes- und Bezirksschulinspektoren-Posten die "größte Postenschacheraktion im Kärntner Schulwesen" geortet. Statt fachlichen Kriterien habe bei der Erstellung der Dreier-Vorschläge durch das Landesschulrats-Kollegium nur das Parteibuch eine Rolle gespielt, es seien "nur FPÖ- und ÖVP-Günstlinge zum Zug gekommen", hatte er damals erklärt.
Schulreferent Haider befand Altersberger "keines Kommentars würdig: Der Herr ist zwei Mal wegen Amtsmissbrauchs verurteilt". So zumindest wurde Haider tags darauf in der "Kleinen Zeitung" zitiert. Dies nahm Altersberger zum Anlass, den Landeshauptmann zu klagen. "Ich bin nie wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden, schon gar nicht zwei Mal", so der SPÖ-Vizepräsident des Landesschulrates. Er wurde am Dienstag vom Klagenfurter Anwalt Ulrich Polley vertreten, Haider von der Wiener Kanzlei Gheneff-Rami.
Polley unterbreitete Haider ein Kompromissangebot. "Wir könnten auf einen förmlichen Widerruf verzichten, wenn Haider sich dazu bereit erklärt, den Sachverhalt richtig zu stellen". Der Medienrechtsspezialist wies aber darauf hin, dass Haider noch nie ein solches Angebot seinerseits angenommen habe. Der Vertreter der Kanzlei Gheneff-Rami ging darauf nicht ein, da er "zu einem Vergleich nicht das entsprechende Mandat" habe. Haiders Anwalt wies darauf hin, dass gegen Altersberger Verfahren wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches anhängig gewesen seien. Dazu der Richter: "Das berechtigt noch nicht dazu, öffentlich eine nicht stattgefundene Verurteilung zu behaupten."
(apa/red)
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