Entscheidung über erste deutsche Raucherklage: Am 14. November
- Kläger-Anwalt zuversichtlich - Aber auch Abweisung denkbar
Ein Gericht in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) wird am 14. November über den Fortgang der ersten deutschen Raucherklage gegen einen Tabakkonzern entscheiden. Diesen Termin beraumte die 2. Zivilkammer nach der mündlichen Verhandlung über die Klage eines herzkranken Rauchers gegen der Firma Reemtsma an.
Kläger-Anwalt Burkhard Oexmann äußerte sich nach der knapp einstündigen Verhandlung zuversichtlich, dass das Gericht seinem Antrag folgen wird. Denkbar ist allerdings auch, dass die Zivilkammer dem Antrag der Anwälte von Reemtsma folgt und die Klage abweist.
Der 55-jährige herzkranke Wolfgang Heine aus Lippetal fordert insgesamt 125.000 Euro Schmerzensgeld und knapp 88.400 Euro Verdienstausfall von Reemtsma. Nach eigenen Angaben raucht Heine seit seinem 17. Lebensjahr Zigaretten der Marke "Ernte 23".
Seine Klage gegen Reemtsma begründet der Mann unter anderem damit, dass der Konzern in den achtziger Jahren wider besseren Wissens nicht vor den Folgen des Rauchens gewarnt habe.
(apa, red)
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