Mittwoch, 5. November 2003

Handelsstreit: EU beschließt Strafzölle gegen die USA

  • Amerikanische Export-Förderung verzerrt den Wettbewerb
  • Sanktionen werden ab März 2004 schrittweise immer schärfer

Im Handelsstreit mit den USA hat die EU- Kommission am Mittwoch Strafzölle auf Importe aus den USA im Wert von bis zu vier Millisrden Dollar (3,49 Mrd. Euro) beschlossen. Die Sanktionen sollen ab März 2004 erhoben und schrittweise erhöht werden.

Die Zölle sollten zunächst fünf Prozent des maximal von der Welthandelsorganisation WTO bewilligten Sanktionsvolumens von vier Mrd. Dollar betragen, sagte eine Kommissionssprecherin in Brüssel. Dies entspricht 200 Mio. Dollar. Sie können ein Jahr lang monatlich um ein Prozent des möglichen Gesamtstrafbetrages angehoben werden, wenn die USA ihre Praxis nicht ändern. Als Obergrenze setzte sich die Europäische Union zunächst 17 Prozent der möglichen Gesamtsanktion.

Die Kommission hofft, dass die US-Regierung in dieser Zeit jene Art von Unternehmensbesteuerung ändert, die die EU als verbotene Subvention sieht. Einer Entscheidung der WTO zufolge müssen die USA Steuervergünstigungen für große Exportunternehmen aufheben.

Es sei nicht akzeptabel, dass die USA auch drei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Frist die WTO-Entscheidung nicht umgesetzt habe, hieß es in einer in Brüssel veröffentlichten Erklärung von EU- Handelskommissar Pascal Lamy. Die EU hatte sich bei der WTO das Recht zur Verhängung von Strafzöllen erstritten.

Unabhängig davon geht es in einem zweiten Streit um Strafzölle der USA auf Stahlimporte. In diesem Konflikt wird am Montag eine Entscheidung in dem Berufungsverfahren erwartet, das die USA bei der WTO angestrengt haben.

Die Exportvergünstigungen sind seit Jahren ein Streitthema zwischen Washington und Brüssel. Das amerikanische Steuerrecht erlaubt es US-Exporteuren, Briefkastenfirmen in Steueroasen wie den Virgin Islands oder Barbados zu gründen und über diese Unternehmen Exporte steuerlich begünstigt abzuwickeln.
(apa)

5.11.2003 14:11