Auslands-Überweisung: Abwicklung ist so billig wie im Inland
- Kritik der Arbeiterkammer: Über Überweisungsdauer und mögliche Spesen wird mangelnd informiert
Seit 1. Juli darf eine Auslandsüberweisung unter 12.500 € innerhalb der EU nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung. Ein erfreulicher AK-Test zeigt: Die Banken halten sich an die EU-Verordnung. Beim Test wurden keine unerlaubten Spesen verrechnet. Die Überweisungen waren in längstens 3 Tagen am Empfängerkonto. Trotzdem gibt´s Kritik: Banken informieren mangelnd über Überweisungsdauer und mögliche Spesen.
Die AK-Konsumentenschützer wollten prüfen, ob jetzt Überweisungen von Euro-Konto zu Euro-Konto in der EU wirklich nicht teurer sind als Inlandsüberweisungen. Seit 1. Juli 2003 gilt für Überweisungen bis zu 12.500 Euro, dass sie nicht mehr kosten dürfen als im Inland. Bis Ende Juni waren Auslandsüberweisungen in die EU sehr teuer. Daher machten die AK-Tester im September Überweisungen bei 7 Wiener Banken - Bank Austria Creditanstalt, BAWAG, Erste Bank, NÖ Landesbank Hypothekenbank, Postsparkasse, Raiffeisenlandesbank NÖ Wien und Volksbank Wien - in den EU-Raum.
Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen kosten nicht mehr als im Inland. So verlangen heimische Banken für Inlandsüberweisungen bei Girokonten mit Einzelverrechnung die Kosten einer Buchungszeile, bei einer Pauschalverrechnung sind die Preise der Buchungszeile gewöhnlich im Pauschalpreis enthalten. Tipp: Es sollte unbedingt Spesenteilung vereinbart werden: Inländische Bankspesen zahlt der Auftraggeber, ausländische der Empfänger, da Überweisungen nicht in allen EU-Ländern so günstig wie in Österreich sind. Sonst werden die Gebühren der ausländischen Bank dem Auftraggeber verrechnet. Wichtig ist auch, dass die Kunden auf den Formularen zusätzlich zu den üblichen Empfängerdaten (Name, Kontonummer, Bankleitzahl) internationale Kontonummer IBAN und Bankleitzahl BIC des Empfängers vermerken - sonst kann die Bank Spesen verrechnen.
Die AK-TesterInnen waren mit der Beratung bei den Codes sehr zufrieden. Alle Bankenmitarbeiter haben auf das Fehlen von IBAN- und BIC-Code beim Ausfüllen der Formulare hingewiesen, so dass ohne zusätzliche Kosten überwiesen wurde.
Beträge müssen nach dem Überweisungsgesetz binnen fünf Bankarbeitstagen überwiesen sein - alle Überweisungen erfolgten fristgerecht zwischen zwei und drei Tagen. Kritisiert werden von den AK-Konsumentenschützern die mangelnden Informationen der Banken - es fehlten Hinweise auf Überweisungsdauer, mögliche Spesen und die unternehmenseigene Beschwerdestelle im Falle von Leistungsstörungen. (apa/red)
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