Kampf gegen Paparazzi-Fotos: Caroline von Monaco klagt!
- Privat- und Familienleben soll geschützt werden
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ist am Wort
Prinzessin Caroline von Monaco will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehr Schutz vor unerwünschten Paparazzi-Fotos erkämpfen. Das Straßburger Gericht verhandelt heute über die Frage, ob das Privat- und Familienleben in Deutschland ausreichend geschützt wird. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Sollten die Richter der Prinzessin Recht geben, könnte dies mittelfristig einschneidende Auswirkungen auf die Berichterstattung in deutschen Medien haben: "Es geht um die Frage, ob der Persönlichkeitsschutz Prominenter über die Pressefreiheit gestellt wird", sagte Dirk Platte, Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Der VDZ und die Hubert Burda Media Holding unterstützen Deutschland als Beigeladene in Straßburg.
Hintergrund
Hintergrund der Klage gegen die Bundesrepublik sind Aufnahmen, die Caroline von Monaco beim Radfahren, Reiten oder am Strand zeigen. Die Fotos wurden in den neunziger Jahren in den Illustrierten "Bunte", "Freizeit Revue" und "Neue Post" veröffentlicht.
Die Ehefrau von Ernst August Prinz von Hannover fühlt sich seit Anfang der neunziger Jahre in ihrem Menschenrecht auf Persönlichkeitsschutz verletzt. Zwar gab ihr das deutsche Bundesverfassungsgericht 1999 teilweise Recht und verbot die Veröffentlichung von Bildern, auf denen auch die Kinder der Prinzessin zu sehen waren. Andere Fotos dürfen hingegen weiterhin auch ohne ihr vorheriges Wissen gedruckt werden: Als Prominente sei sie eine Person der Zeitgeschichte, an deren Leben die Öffentlichkeit auch außerhalb offizieller Auftritte ein berechtigtes Interesse habe. Der Schutz der Pressefreiheit umfasse auch die Unterhaltung.
Die Prinzessin und ihr Anwalt Matthias Prinz wollen sich damit nicht zufrieden geben. Caroline werde ständig von Paparazzi belagert und fotografiert, sobald sie aus dem Haus geht - beim Überqueren der Straße, beim Einkaufen, beim Sport oder im Urlaub, heißt es in der Beschwerdeschrift, die der Gerichtshof in Auszügen veröffentlichte. Das Privatleben bekannter Menschen sei in Deutschland nur minimal geschützt, eine Privatsphäre nicht vorhanden. Da Privatfotos von Prominenten in Frankreich nicht veröffentlicht werden dürften, würden sie nach Deutschland verkauft. Verantwortlich sei die Boulevardpresse, die die voyeuristischen Neigungen ihrer Leserschaft befriedigen wolle. (apa/red)
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