Deutschland: Entführte Jets dürfen künftig abgeschossen werden
- Einsatz von Waffengewalt allerdings nur als "letztes Mittel"
- Befehlsgewalt liegt in Zukunft bei der Regierung
In Deutschland dürfen entführte Flugzeuge, die im Stil der Terror-Attacken des 11. September 2001 als Waffen eingesetzt werden könnten, abgeschossen werden. Das sieht das neue Luftsicherheitsgesetz vor, auf dessen Entwurf sich die Koalition am Dienstag verständigt hat. Die Befehlsgewalt liegt in Zukunft bei der Regierung, in Eilfällen entscheidet der Verteidigungsminister oder das vertretungsberechtigte Kabinettsmitglied.
Ein Befehl zum Einsatz von Waffengewalt darf danach erst "als letztes Mittel" gegeben werden, wenn alle möglichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr aus dem Luftraum, etwa Abdrängen, Zur-Landung-Zwingen oder Warnschüsse, sich als aussichtslos oder wirkungslos erwiesen hätten und wenn das Luftfahrzeug unmittelbar das Leben von Menschen bedroht.
In einem ursprünglichen Konzept war eine Abwägung eingearbeitet, die auf die Zahl der bedrohten Menschenleben abstellte. Beck verwies aber auf die Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: "Jedes Menschenleben ist schützenswert." Das Gesetz solle dafür keine Gebrauchsanweisung geben, da die Umstände eines solchen Zwischenfalles ohnehin nicht vorhersehbar seien. Das Problem der Zuständigkeit war am 5. Jänner dieses Jahres ins öffentliche Interesse geraten, als ein geistesgestörter Sportflieger mit seiner Maschine über der Innenstadt von Frankfurt am Main kreiste und drohte, in das Gebäude der Europäischen Zentralbank zu stürzen.
(apa/red)
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