Mittwoch, 5. November 2003

Kindergeld-Gesetz: Umstrittener Passus wird gestrichen

  • Künftig Nachfrist, wenn Eltern Nachweis der Mutter-Kind-Untersuchungen vergessen
  • Novelle soll ab 1. Jänner 2004 in Kraft treten

Das Kindergeld-Gesetz soll per 1. Jänner 2004 eine bedeutende Neuerung erhalten: Künftig soll es eine Nachfrist geben, wenn Eltern vergessen, die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig nachzuweisen. Bisher wurde das Kindergeld um die Hälfte gekürzt, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erfolgte.

Der Hintergrund: An das Kindergeld sind zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen geknüpft. Wird die Bestätigung der Untersuchungen nicht bis zum 18. Lebensmonat des Kindes an die zuständige Krankenkasse geschickt, kommt bisher ab dem 21. Lebensmonat nur noch das halbe Kindergeld zur Auszahlung.

Dazu Sozial-Staatssekretärin Ursula Haubner: "Die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld enthält insofern eine Verbesserung, als jene Kindergeldbeziehenden, die sehr wohl alle vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt haben, aber die Nachweisfrist versäumt haben, auch rückwirkend das volle Kindergeld erhalten, wenn der Nachweis nachgebracht wird."

Die Gesetzesänderung soll mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten und für alle Bezieher(innen) ab 1. Jänner 2002 rückwirkend gelten.

(apa/red)

5.11.2003 16:59