Wohnrecht: Heftige Kritik an Beschluss der Koalition
- SPÖ spricht von "Hausherrengesetz" und "Klassenjustiz"
- VP-Fekter nennt Beschluss hingegen "Jahrhundertwerk"
Der Justizausschuss hat am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ das Außerstreitgesetz samt eines Begleitgesetzes angenommen, das in seinen Bestimmungen zu künftigen Wohnrechtsverfahren heftig umstritten ist. Durch die neuen Regeln werden Mieter und Wohnungseigentümer, die in Wohnrechtsverfahren vor Gericht unterliegen, zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Seite verpflichtet.
Die Beurteilungen des neuen Außerstreitgesetzes fielen konträr aus. Während Ausschussvorsitzende Fekter die Reform als "Jahrhundertwerk" bezeichnete, sprachen SPÖ-Abgeordnete von einem "Hausherrengesetz" und einem "Streiteskalierungsgesetz". Für SP-Abgeordnete Ruth Becher wird mit dem Gesetz gar "einer Klassenjustiz Tür und Tor geöffnet". Das Gesetz soll am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
Justizminister Böhmdorfer verteidigte die geplanten neuen Regelungen im Unterhalts- und Mietrechtsbereich mit dem Hinweis, dass ein unentgeltlicher Zugang zu Gericht Verfahren geradezu "ansauge", kein Mieter werde beim Rechtsschutz Einbußen erleiden, versicherte er. Für VP-Justizsprecherin Fekter sind die Änderungen "eine Frage jenes Gerechtigkeitsprinzips, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat".
SP-Justizsprecher Hannes Jarolim kritisierte die Schnelligkeit der Beschlussfassung und sprach von einem "Streiteskalierungsgesetz". Selbst der Oberste Gerichtshof habe in seiner Begutachtung gemeint, dass die neue Kostenersatzregelung den Mieterschutz "gravierend aushöhle". Die Grüne Justizsprecherin Stoisits verlangte eine Vertagung und ein Expertenhearing.
Ihre Kritik an dem wohnrechtlichen Teil der Vorlage haben am Mittwoch Arbeiterkammer und Mietervereinigung erneuert. Die AK warnte vor "massiven Verschlechterungen des Mieterschutzes", die SP-Mietervereinigung befürchtet eine gravierende Erschwerung des Rechtszuganges in Wohnrechtsfragen.
(apa)
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