Montag, 3. November 2003

Asyl-Gesetz: Oberösterreich geht vor Verfassungsgericht

  • ÖVP, SPÖ und Grüne fechten die Novelle vor dem VfGH an
  • Innenministerium reagiert gelassen

Das neue Asyl-Gesetz der schwarz-blauen Bundesregierung wird vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden! Einen entsprechenden Antrag stellte die Landesregierung Oberösterreichs am Montag mit den Stimmen von Landes-VP, -SP und Grünen. Das Innenministerium reagiert gelassen.

Geprüft werden soll die Verfassungskonformität oder Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, dessen Novellierung ÖVP und FPÖ vor zehn Tagen im Nationalrat beschlossen haben. Formal ist die Anfechtung mit dem Inkrafttreten - das ist für den größten Teil der Novelle der 1. Mai 2004 - möglich. Das wird umgehend geschehen. Eine Verfassungsklage gegen das neue Asylgesetz behält sich das Land noch vor, hier wird ein "Beobachtungszeitraum" von etwa einem Jahr abgewartet.

Im Innenministerium reagiert man gelassen auf den Beschluss der oberösterreichischen Landesregierung, das neue Asylgesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. "Es ist legitim, wenn jemand ein Gesetz vom VfGH prüfen lassen will", hieß es Montagabend nur. Es sei an sich "in Ordnung, dass das geprüft wird", hatte Innenminister Ernst Strasser (VP) vor rund einer Woche erklärt, als Oberösterreich ankündigte, dass rechtliche Schritte geprüft werden. Er hatte sich verwundert gezeigt, weil eine rasche Abwicklung der Asylverfahren - die das Gesetz bringe - eine Bedingung der Landeshauptleute gewesen sei. (APA/red)

3.11.2003 18:12