Donnerstag, 30. Oktober 2003

Großer Sparbuch-Test: Vergleichen bringt mehr Zinsen!

  • Arbeiterkammer: Große Unterschiede trotz gleicher Laufzeit
  • ACHTUNG, Fallen! Vorschusszinsen und plötzliche Zinssenkungen sind Zinsfresser

Achtung, Geldfalle! Der große Sparbuch-Test der Arbeiterkammer zeigt: Trotz gleicher Laufzeit gibt es beachtliche Zinsunterschiede bei den Banken. Im Oktober wurden 16 Banken verglichen. Bei täglich fälligen Sparguthaben reichen die angebotenen Zinssätze von 0,125 bis 1,5 Prozent. Bei Kapitalsparbüchern mit dreijähriger Bindung von 2 bis 2,75 Prozent und bei Prämiensparbüchern (4 Jahre) von 1,25 bis 2,75 Prozent. Mehr als die Hälfte der untersuchten Banken verrechnet auch Sparbuchschließungsgebühren - von 2,18 bis 7 Euro. Daher: Zinsenvergleiche lohnen sich!

Die AK-Konsumentenschützer haben die Zinssätze von täglich fälligen Sparbüchern, Sparcards, Sparbüchern mit einer Bindungsfrist von 4 und 6 Monaten, Prämien- und Kapitalsparbüchern erhoben. Prämiensparbücher eignen sich zB zum monatlichen Ansparen. Hingegen werden Kapitalsparbücher für Einmalbeträge mit einem Fixzinssatz und Laufzeiten von einem bis zu fünf Jahren angeboten.

Bei den täglich fälligen und gebundenen sowie Kapital- und Prämiensparbüchern gibt es große Unterschiede bei den Zinssätzen, sagen die AK-Konsumentenschützer.

AK warnt vor Zinsfallen!
Die Konsumentenschützer warnen vor Zinsenfallen, die die Zinserträge erheblich schmälern können. So lauert die Vorschusszinsen-Falle bei einer vorzeitigen Behebung eines gebundenen Sparbuches. Die Vorschusszinsen machen ein Promille der nicht eingehaltenen Bindungsfrist von der vorzeitig behobenen Einlage aus. Ein weiterer Zinsenfresser sind plötzliche Zinssenkungen bei Sparbüchern mit variablem Zinssatz. Die AK fordert daher bessere Informationen bei der Sparbuch-Beratung.

AK fordert bessere Infos bei Sparbuch-Beratung
Konkret verlangt die AK klare Zinsanpassungsregeln bei Sparbüchern mit variabler Verzinsung. Die Verrechnung von Vorschusszinsen muss nachvollziehbar erklärt werden. Daher muss ein Vorschusszinsen-Berechnungsbeispiel zur Regel bei der Beratung werden. (apa)

30.10.2003 10:42