Gehrer überrascht vom Interesse am Vorruhestand
- Deadline 1. Dezember
Ein wenig überrascht zeigte sich Bildungsministerin Gehrer vom Interesse zahlreicher Pflichtschullehrer am Vorruhestandsmodell für Pädagogen. Die Gewerkschaft hatte am Samstag davon gesprochen, dass von den 4.000 Anspruchsberechtigten rund 2.000 Personen in die Frühpension wechseln könnten. "Das wundert mich, weil die Abschläge doch sehr hoch sind", so Gehrer.
Allerdings müsse man auch abwarten, wie viele Anträge nun tatsächlich bei den Landesschulräten eintreffen würden, meinte die Ministerin. Die Entscheidung, ob den Anträgen stattgegeben und die Pflichtschullehrer auch tatsächlich in die Pension wechseln dürften, liege bei den Ländern, betonte Gehrer. Gleichzeitig bedeute die starke Inanspruchnahme des Vorruhestandsmodells aber natürlich auch eine Chance für die auf eine Anstellung wartenden Junglehrer.
Am 2. Dezember ist es zu spät
Das "magische Datum" bei der Vorruhestands-Regelung ist der 1. Dezember. Mit diesem Tag haben viele Lehrer der Geburtsjahrgänge bis 1948 nämlich letztmals die Gelegenheit, zu vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Vorruhestand zu wechseln.
Durch die Sonderregelung können die Pädagogen bereits fünf Jahre vor anderen Beamten in den Ruhestand treten, müssen pro Jahr aber einen lebenslangen Abschlag von fünf Prozent bei der Pension in Kauf nehmen. Ab 1. Jänner steigt das Antrittsalter schrittweise - wer also jetzt nicht geht, kann dies daher erst wesentlich später. Letzter Tag für die Abgabe des Antrags war der 31. Oktober.
(apa)
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