Sonntag, 2. November 2003

E-Card: Rechtliche Probleme mit Bankomat-Karte

  • Radio: Notall-Daten dürften auf Bankomat-Karte nicht gespeichert werden

In diesem Monat beginnt die Ausschreibung für die Gesundheits-Chip-Karte, die künftig den Krankenschein ersetzen soll. Rechtliche Probleme gibt es bereits hinsichtlich der ersten möglichen Bewerber - der Bankomat-Karten-Betreiber - für diesen Auftrag.

Aus rechtlichen Gründen dürften Notfall-Daten auf der Bankomat-Karte, die dann zugleich e-card wäre, nicht gespeichert werden.

Die heimischen Banken verweisen auf die Vorteile der von ihnen angepeilten Lösung: Sie haben ein erprobtes Kartensystem, auch die Verteilung sei für sie kein Problem. Mit der Gesellschaft APSS (zentrale EDV-Abwicklungsfirma für alle Bankomaten und Bankomatkassen, gehört den Banken und der Nationalbank) stehe auch ein erprobtes Leitungsnetz zur Verfügung. Jeder andere Anbieter müsste ein derartiges System erst aufbauen.

Am stärksten dürfte das Kostenargument ziehen: Bekommt die Bankomatkarte auch die E-Card-Funktion, entfallen die Produktionskosten für eine zweite Karte. Bei rund vier Mill. Karten und Stückkosten von vier Euro erspart sich die Sozialversicherung 16 Mill. Euro. Weil die Extra-Ausgabekosten entfallen, können weitere acht Mill. Euro eingespart werden.

An der Ausschreibung für die E-Card wollen sich die APSS, die Europay (betreibt für alle Banken das Bankomatsystem), die Austria- Card (produziert die Plastikkarten) sowie die A-Trust beteiligen. Letztere ist die Registrierungs- und Ausgabestelle für die digitale Signatur. Weil die Bankomatkarten künftig mit einer "schlummernden" elektronischen Signatur ausgestattet werden, könnten sie nicht nur als E-Card, sondern später auch als Bürgerkarte fungieren.
(apa)

2.11.2003 10:09