Urteil nach Geiselnahme von Linz: 10 Jahre Haft
- 37-Jähriger hatte im Mai für drei Stunden 16 Geiseln genommen
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Zu zehn Jahren Haft wurde am Mittwochnachmittag beim Landesgericht Linz jener 37-jährige Oberösterreicher verurteilt, der am 9. Mai des heurigen Jahres die Bawag-Filiale an der Linzer Landstraße überfallen und in der Folge zehn Angestellte und Bankkunden als Geiseln genommen hatte. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch der Geschwornen erfolgte im Sinne der Anklage, die dem Mann schweren Raub, erpresserische Entführung - also Geiselnahme - und Diebstahl sowie Vergehen nach dem Waffengesetz angelastet hatte. "Mildernd" wurde dem Angeklagten angerechnet, dass er "freiwillig" aufgegeben und die Geiseln nach und nach hatte gehen lassen.
Der 37-Jährige - ein Vater von zwei kleinen Kindern - hatte, wie er im Prozess beteuerte, keinen Ausweg aus seinen finanziellen Schwierigkeiten gesehen. Nachdem er als Taxler mit einer Bankomatkarte, die ein Kunde verloren hatte, mehr als 5.000 Euro widerrechtlich abhob, eskalierte die Situation. Der Bestohlene verlangte innerhalb weniger Tage die 5.000 Euro zurück, außerdem wurde der Angeklagte vom Chef des Taxiunternehmens fristlos entlassen. Da er ohnehin bereits 20.000 Euro Schulden hatte, habe er den Entschluss gefasst, eine Bank zu überfallen. Die Geiselnahme habe er nicht geplant, sagte der Mann vor Gericht.
Bei dem Banküberfall sei dann "alles schief gelaufen", er habe die Geiseln genommen, um "nicht von der Polizei erschossen zu werden", sagte der Angeklagte beim Prozess. Der psychiatrische Gutachter hatte den 37-Jährigen für zurechnungsfähig erklärt, allerdings bestehe bei dem Mann ein "pathologischer Drang zum Glücksspiel".
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft. (APA)
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