Handy-Bann: US-Firmen verbieten Foto-Handys
- Sorge vor heimlichen Fotografen und Industriespionen

Immer häufiger müssen in den USA die Besitzer von Foto-Handys mit misstrauischen Blicken rechnen. Im Land der Freien und Tapferen herrscht nämlich seit jeher große Angst vor Industriespionage. Und das Abfotografieren von geheimen Papieren ist, wenn man die Bilder gleich per MMS versenden kann, noch einmal so leicht. Eine andere, typisch amerikanische Sorge ist die Furcht vor Nacktfotos.
Viele Unternehmen haben die modernen Mobiltelefone, deren Verkaufszahlen sich nach Einschätzung von Branchenexperten in diesem Jahr mehr als verdoppeln werden, aus Angst vor unerwünschten Fotos bereits von ihren Firmengeländen verbannt. Nun sollen auch Verbote an öffentlichen Plätzen folgen.
Die Verkaufszahlen für die Handys mit eingebauten Digitalkameras werden nach Schätzung des Forschungsinstituts ARC in diesem Jahr auf weltweit 55 Millionen Stück steigen und damit so häufig verkauft werden wie herkömmliche analoge und digitale Fotoapparate zusammen.
Betreiber von Fitness-Studios, Politiker und die Chefetagen von Konzernen in den USA fürchten jedoch die Möglichkeiten, die die moderne Technik mit sich bringt. (Fitness-Studios fürchten Fotos aus Umkleidekabinen, Anm.)
Auch in einigen amerikanischen Konzernen stehen die Handys auf dem Index. Allerdings ist das Motiv für die Verbote hier die Angst vor Industriespionage.
Die Angst vor den Foto-Handys liege darin begründet, dass man mit den Handys seine Aufnahmen weitgehend unbemerkt machen kann.
Stadtratsmitglied David Bentkowski fordert, unter anderem in Toiletten und in Umkleidekabinen öffentlicher Schulen den Gebrauch unter Strafe zu stellen.
Recht auf Ausdrucksfreiheit
Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte ein solches Verbot allerdings mit dem in der amerikanischen Verfassung verbürgten Recht der Ausdrucksfreiheit kollidieren: Demnach darf jede Privatperson fotografieren, wen sie will. Illegal kann lediglich das Ausstellen im Internet sein. Aber auch das nur, wenn der Fotografierte nachweisen kann, erhebliche persönliche Schäden durch die Darstellung zu erleiden.
(apa, red)
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