EU-Kommission: Bahnen sollen bei Verspätung Entschädigung zahlen
- Eisenbahnen versprechen freiwillige Maßnahmen
- Wenn die nicht weit genug gehen, will EU gesetzliche Folgen
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Die EU-Kommission macht Druck auf die Eisenbahnen Europas: Bei Verspätungen sollen Kunden künftig entschädigt werden. Einige Bahngesellschaften entschädigen ihre Kunden, wenn sie nicht rechtzeitig ankommen, andere nicht, viele nur auf Inlandsfahrten. Gerade für den grenzüberschreitenden Personenverkehr will Brüssel aber mehr Rechte für den Fahrgast durchsetzen.
Die Bahngesellschaften wollen diese Verschärfung abfangen: Sie arbeiten nun an freiwilligen Selbstverpflichtungen, die sie bis Jahresende vorlegen wollen.
Kundenrechte
Gehen die freiwilligen Vorschläge der Bahngesellschaften nicht weit genug, dann wird die EU-Kommission einen verpflichtenden gesetzlichen Rahmen vorschlagen, droht Gilles Gantelet, Sprecher von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio. Denn es gehe nicht an, dass Bahnkunden bei einer großen Verspätung für eine Teilstrecke eine Entschädigung erhalten, für den Rest nicht.
So wie schon in der Luftfahrt müsse es auch auf der Schiene mehr Kundenrechte geben.
Die Bahngesellschaften halten nichts von gesetzlichen Regelungen. Sie bemühten sich deshalb um Selbstverpflichtungen. Lundstrom verweist zugleich auf die Charta für Bahnkunden hin, die am 4. Juli 2003 verabschiedet wurde. Diese werde in den Mitgliedsorganisationen, darunter auch die ÖBB, gerade umgesetzt. Sie geht der EU-Kommission allerdings nicht weit genug.
In der Charta verpflichten sich die Eisenbahngesellschaften bei Verspätungen einerseits zur Information der Passagiere mit Dauer und Gründen für die Verzögerung. Außerdem sollen die Passagiere bei einer Verspätung über drei Stunden "wenn möglich" Erfrischungen erhalten. Wenn die Reise erst am nächsten Tag fortgesetzt werden kann und auch keine alternativen Verkehrsmittel zu akzeptablen Kosten angeboten werden können, wird eine Übernachtung versprochen. Außerdem werde beim Ticketverkauf auf "angemessene" Kompensation bei Verspätungen, die "eine bestimmte Zeit" überschreiten hingewiesen.
(apa, red)
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