Montag, 20. Oktober 2003

ÖBB-Proteste: Haberzettl droht mit unbefristetem Streik

  • Gutachten soll Verfassungswidrigkeit der Reform belegen
  • Ab Mittwoch drohen erste Ausfälle in Ostösterreich

Keine Entspannung im Streit Regierung gegen Eisenbahner. Nach den gescheiterten Verhandlungen der Vorwoche hat Gewerkschafter Haberzettl seine Kompromissangebote nun zurückgezogen. Er droht jetzt mit unbegrenztem Streik. Mit einem Gutachten wollen die ÖBBler die Verfassungswidrigkeit der Dienstrechts-Reform belegen. Die Regierung meint hingegen, 10 von 11 Punkten ihrer Reform wären legal.

Durch den bereits laufenden Überstundenboykott wird es nach Ansicht Haberzettls "Mitte bis Ende dieser Woche" zu Beeinträchtigungen kommen. Danach, so meint er, werde sich die Situation "von Tag zu Tag verschärfen".

Die weitere Vorgehensweise macht der Gewerkschafter von einem Gespräch mit dem Verkehrsminister und künftigen Vizekanzler Hubert Gorbach (F) abhängig. Er habe schriftlich um einen Gesprächstermin mit Gorbach angesucht. Reaktion darauf gebe es aber noch keine, sagt Haberzettl.

Aus Sicht des Gewerkschafters ist der Konflikt allerdings ohnehin schon "vorprogrammiert". Schon bisher sei die Regierung "nicht einmal bereit gewesen, über Alternativvorschläge der Gewerkschaft zu sprechen". "Unsere Kompromissvorschläge wurden vom Tisch gewischt, daher gelten sie auch nicht mehr", sagt Haberzettl.

Streik!
Die Eisenbahnergewerkschaft befasse sich bereits "mit einem befristeteten und unbefristeten Streik". "Markante Termine" für eine mögliche Ausdehnung der Proteste seien das Ende der Begutachtungsfrist (3. Nov.), der Beschluss im Ministerrat (11. Nov.), die Behandlung im Verkehrsausschuss (Mitte Nov.) und im Plenum (3./4. Dez.).

Gutachten
Der Gewerkschafter verlangt eine Rücknahme der Begutachtungsentwürfe zur ÖBB-Reform. Die geplante Dienstrechtsreform hält er "in seiner Gesamtheit für eindeutig verfassungswidrig". In einem Gutachten der Universitätsprofessoren Peter Jabornegg und Reinhard Resch sieht die Gewerkschaft dies nun bestätigt. Der Eingriff in privatrechtliche Verträge widerspreche demnach sowohl der Eigentumsstrategie und dem Vertrauensschutz, so der Gewerkschafter.

Regierung hat eigenes Gutachten
Die Regierung konterte am Dienstag mit einem Gutachten der Professoren Heinz Mayer und Walter Berka. Demnach seien "zehn von elf Bestimmungen" verfassungskonform. Verfassungsrechtliche Bedenken habe es lediglich bei der geplanten Aufhebung des Kündigungsschutzes für unter 40-jährige gegeben. Diese Bedenken würden im Gesetzesentwurf "Berücksichtigung finden".
(apa, red)

20.10.2003 13:16