Nicht stimmberechtigt: Über 80-jährige Kardinäle begehren auf
- 59 "zu alte" Purpurträger schrieben an Papst Johannes Paul II.
- Sie fordern eine Aufhebung der Altersgrenze bei Konklaven
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Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind von Konklaven ausgeschlossen: Sie dürfen an der Papstwahl nicht mehr teilnehmen. Laut einem italienischen Pressebericht fordern sie diese Möglichkeit zurück. Die Altersgrenze wurde erst von Papst Paul VI. eingeführt, der von 1963 bis 1978 Oberhaupt der katholischen Kirche war.
"Ohne Wahlrecht sind wir Halb-Kardinäle, Kardinäle zweiter Klasse!" schimpfen die Betroffenen in der römischen Tageszeitung "La Repubblica".
1970 wurde die Altersgrenze eingeführt. Betroffen sind neben den Unterzeichnern auch die Österreicher Franz König und Alfons Maria Stickler.
Nach derzeitigem Stand können 135 Kardinäle den Nachfolger von Johannes Paul II. wählen. Bis Jahresende sind es durch anstehende 80. Geburtstage nur mehr 131.
(apa, red)
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