Asyl-Gesetz: Caritas und Diakonie fordern Asyl-Betreuungsgelder
- "Wenn es keine Einigung gibt, wird es sicher weitere Verfahren geben"
Auch nach Verabschiedung des neuen Bundesbetreuungsgesetzes wollen Caritas und Evangelische Diakonie auf ihre Regressansprüche gegen das Innenministerium nicht verzichten. Die beiden Hilfsorganisationen haben bereits im August in mehr als 500 Fällen entsprechende Zahlungsaufforderungen an das Ministerium geschickt.
Wolfgang Fromherz, Rechtsanwalt von Diakonie und Caritas gegenüber der APA: "Wenn es keine Einigung gibt, wird es sicher weitere Verfahren geben." Ob es tatsächlich zu Prozessen kommen wird, ist aber noch offen. Man würde eine außergerichtliche Einigung bevorzugen, betont Fromherz. Den nun angemeldeten Regressforderungen wurde nach Angaben von Diakonie und Caritas der "Bundesbetreuungssatz" von rund 15 Euro täglich zu Grunde gelegt. Eine Gesamtsumme war vorerst aber nicht in Erfahrung zu bringen.
Mit dem nun im Rahmen der Asylrechtsnovelle verabschiedeten neuen Bundesbetreuungsgesetz versucht das Innenministerium, Regressforderungen der Hilfsorganisationen zu unterbinden. Die Betreuung von Asylwerbern wird als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Gemeinden und NGOs dargestellt. Wer von NGOs betreut wird, hätte damit überhaupt keinen Anspruch auf Bundesbetreuung.
Die Hilfsorganisationen kritisieren das als "Verstaatlichung der Spendengelder". Fromherz: "Akzeptieren werden wir das sicher nicht." Wenn keine Einigung mit dem Innenministerium zu Stande komme, werde man wohl bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.
Im Innenministerium heißt es dazu, man habe die Rechnungen der Hilfsorganisationen zur Prüfung an die Finanzprokuratur weitergeleitet. Die weitere Vorgehensweise werde vom Ergebnis abhängen. (apa)
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