"Umfärbelungen und Mobbing": Haider verliert Prozess
- Klage wegen Kritik eines SPÖ-Politikers abgewiesen
- Urteil in erster Instanz ist allerdings nocht nicht rechtskräftig
Jörg Haider muss sich weiter gefallen lassen, dass ihm "Umfärbelungen und Mobbing" vorgworfen werden! Das Landesgericht Klagenfurt hat am 24. Oktober in erster Instanz die entsprechende Klage des LH abgewiesen, mit welcher er vom SPÖ-Vizepräsidenten des Landesschulrates, Rudolf Altersberger, Widerruf und Unterlassung des Vorwurfs gefordert hatte, dass in zwei Schulen in St. Veit/Glan eben jenes passiert sein soll. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Altersberger hatte im Dezember 2002 in einer Presseaussendung die Vorgangsweise bei der Zusammenlegung zweier St. Veiter Schulen mit den Worten, dass dort "Umfärbelungen und Mobbing" stattfinden, kritisiert. Der Direktor der Sporthauptschule sei "in die Pension gemobbt" worden, um diese mit einer "blauen" Schule, der HS 3, zu vereinen. In einem anderen Fall habe der Amtsführende Präsident Heiner Zechmann seinen Pressereferenten Rudolf Elpelt als Direktor des BRG St. Veit eingesetzt.
Zivilrichter Helmut Arbeiter habe im Urteil festgestellt, dass einerseits "diese Kritik nachvollziehbar" und andererseits eine "scharfe, überzogene Kritik rechtlich zulässig ist, weil im konkreten Fall 'Umfärbeln und Mobbing' nicht als Tatbestand zu werten" sei, erklärte Altersberger am Freitag gegenüber der APA. Der Landeshauptmann sei auch dazu verurteilt worden, die Kosten des Verfahrens zu tragen. (APA/red)
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