Asyl-Gesetz: Für Fischer nicht verfassungskonform
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ÖVP-Klubobmann Molterer glaubt nicht an die Aufhebung der Asylgesetznovelle durch den Verfassungsgerichtshof. Das neue Asylgesetz orientiere sich an der Genfer Flüchtlingskonvention, meinte Molterer am Freitag. Auch FPÖ-Klubchef Scheibner befürchtet keine Verfassungswidrigkeit: "Das sind nur Wunschträume Heinz Fischers und der SPÖ."
Molterer verweist diesbezüglich auf Aussagen von Franz Matscher, ehemaliger Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in der "Presse". Für Matscher ist das Neuerungsverbot, das Asylwerbern in Berufungsverfahren das Vorlegen neuer Beweise verwehrt, "im Verfahrensrecht sehr gängig" und steht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Vorwürfe Fischers im Zusammenhang mit der Asyldebatte wies Scheibner zurück. Fischer hatte gemeint, die Regierung müsse ihren durch die fehlende Verfassungsmehrheit eingeschränkten Spielraum akzeptieren. Scheibner betont dazu, die Große Koalition habe über Jahre hinweg anfechtbare Gesetze in den Verfassungsrang erhoben und damit der Kontrolle durch den VfGH entzogen. Jetzt sei die rechtsstaatliche Rolle der Verfassungsrichter wieder intakt. (APA)
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