Asylgesetz: Nach heftigen Wortgefechten im Nationalrat beschlossen!
- Strasser "bemüht", noch vor dem Winter Quartiere für Asylwerber zu finden
- FPÖ: Bekenntnis zum "schärfsten Asylgesetz"
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Die Regierungsparteien haben im Parlament das umstrittene neue Asylgesetz beschlossen. Die von NGOs und Opposition geäußerten Bedenken wurden nicht berücksichtigt. Im Hohen Haus gab es eine emotionale Debatte, bei der SPÖ und Grüne ihren Widerstand auch mit aktionistischen Mitteln zum Ausdruck brachten.
Ein Treffen der NGOs mit Innenminister Strasser brachte keine Ergebnisse mehr.
Belastung für die Helfer
Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe befürchten für ihre Budgets eine massive finanzielle Belastung durch die Neuregelung der Bundesbetreuung. Rückwirkende Regressansprüche der Hilfsorganisationen (wie sie vom OGH eigentlich beschieden worden waren) werden durch das Gesetz nämlich verhindert.
Skepsis zeigte Caritas-Präsident Franz Küberl. "Ich glaube es aber erst, wenn es stattgefunden hat." Eine "Verstaatlichung von Spendengeldern" sieht der Präsident des Roten Kreuzes, Fredy Mayer, in der Novelle. Die Volkshilfe sprach von einem "schwarzen Tag für die Menschenrechte und die politische Kultur".
Von FP-Seite gab es hingegen im Parlament ein Bekenntnis zum "schärfsten Asylgesetz". "Wir Österreicher können nicht die gesamt Armutsproblematik der ganzen Welt mit unseren Asylgesetzen lösen", sagte Sicherheits-Sprecherin Helene Partik-Pable.
"Bemüht", noch vor Winter Quartiere zu finden
Wie sie betonte auch Strasser in seiner Rede, dass sich am Schutzumfang nichts ändere - lediglich das Verfahren werde schneller. Überdies sei er bemüht, noch vor dem Winter Quartiere für Flüchtlinge zu finden. Einschränkender Zusatz: Asylwerber würden nicht dort untergebracht, wo dies gegen den Willen des Bürgermeisters geschähe.
Schnellverfahren in 72 Stunden
Kern der Novelle ist eine Verkürzung der Verfahren. Innerhalb von maximal 72 Stunden soll in den neuen Erstaufnahme-Zentren entschieden werden, ob der Flüchtling sofort Asyl erhält, gleich abgeschoben wird oder sein Antrag einer eingehenderen Prüfung unterzogen wird.
Besonders kritisiert an der Novelle wird das so genannte Neuerungsverbot. Dieses verbietet es im Regelfall, beim Verfahren der zweiten Instanz neue Fakten vorzulegen. Dies ist insofern von Bedeutung, als in den letzten Jahren immerhin jeder fünften Berufung stattgegeben wurde.
Ebenfalls heftig umstritten ist der neue Passus, wonach ein Asylwerber noch während des Berufungsverfahrens abgeschoben werden kann.
(apa, red)
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