Kfz-Versicherungen: Regierung plant Neuregelung
- Böhmdorfer: Künftig Teuerung pro Jahr nach Inflationsrate
- Mindesthaftpflicht-Summe von Pkw soll angehoben werden
Nächste Woche wird Justizminister Böhmdorfer den Entwurf für ein neues Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz präsentieren. Wesentliche Neuerung: Ab Jänner 2004 sollen alle Polizzen (auch die Altverträge) jährlich an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden, schreibt das "WirtschaftsBlatt" (Samstagausgabe).
Gleichzeitig werde der Gesetzgeber die Mindesthaftpflicht-Versicherungssumme für Pkw von derzeit 1,09 Millionen Euro auf drei Mio. Euro anheben. Wer unterversichert sei, müsse mit einer Prämienerhöhung von zwei bis drei Prozent rechnen, heißt es in dem Bericht. "Für die meisten Polizzeninhaber wird sich aber nichts ändern. Denn 60 Prozent haben eine höhere Deckungssumme als derzeit vom Gesetz vorgeschrieben", sagt Gregor Kozak, Sprecher des Versicherungsverbands.
Die Novelle soll im November im Ministerrat behandelt werden und ab 1. Jänner 2004 in Kraft treten. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich der Zeitung zufolge Versicherungen, Vertreter des Justiz- und Finanzministeriums sowie Autofahrerclubs damit auf einen Kompromiss zur Erhöhung der Kfz-Prämien geeinigt. Die Versicherungen schreiben in der Kfz-Sparte rote Zahlen und hatten eine Gesetzesänderung gefordert.
Ursprünglich wollten einige Versicherungen neben der Indexanpassung im Gesetz auch eine "unternehmensindividuelle Prämien- Anpassungsklausel" verankern, heißt es weiter. Doch sie konnten sich bei Konsumentenschützern nicht durchsetzen. "Mit dem VPI können wir halbswegs leben, da dieser jährlich um ein bis zwei Prozent steigt", heißt es in der Arbeiterkammer. Auf keinen Fall dürften individuelle Klauseln zur Anwendung kommen, "sonst kann jede Gesellschaft nach Belieben die Preise in die Höhe treiben". (APA)
