Klage geplant: EuGH soll Austro-Stromehe kippen
- WK Kärnten und best connect befürchten Preisabsprachen und Ausschaltung des Marktes
Mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen einer befürchteten Aushebelung des Strom-Wettbewerbs durch die Austro-Stromehe wollen die Wirtschaftskammer Kärnten und der Strom-Pool best connect Ampere den im Juni von der EU-Kommission bedingt genehmigten Zusammenschluss von Verbund und EnergieAllianz-Partnern zu Fall bringen.
Das Vorhaben von Verbund und den fünf Landes-EVU auf Seiten der EnergieAllianz (EA) komme der "Ausschaltung des Marktes" gleich, "wir befürchten Preisabsprachen", begründete WK-Kärnten-Präsident Franz Pacher am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Wien die am Montag in Luxemburg beim EuGH Erster Instanz eingebrachte Nichtigkeitsklage.
Weniger Konkurrenz würde die Kostenersparnis durch die Strommarkt-Liberalisierung empfindlich dämpfen, es drohe ein "arger Rückschritt". Die EU-Kommission hätte die "Österreichische Stromlösung" so nie genehmigen dürfen, bedauerte Pacher das "grüne Licht" aus Brüssel vom 11. Juni d.J. mit nur wenigen Auflagen: "Wir rechnen uns zu einem hohen Prozentsatz aus, dass dieser Klage Rechnung getragen wird."
Der Klagenfurter Rechtsanwalt Manfred Angerer, der Klagevertreter von WKÖ und best connect, meinte, es bestehe auf Grund der Konstruktion der Verbund-EnergieAllianz-Kooperation "der dringende Verdacht der Preiskoordination". Mit dem Zusammenschluss seien unmittelbar Verhaltenskoordinationen verbunden, die dieses Vorhaben gemäß EU-Recht nichtig machen würden.
Die betreffe etwa die zentrale Steuerung der gesamten Stromproduktion Partner durch das zu zwei Drittel vom Verbund beherrschte Handelshaus Austrian Power Trading (APT) mit der Verpflichtung der Partner, ihre erzeugte Elektrizität ausschließlich an die APT zu liefern. Dabei gehe es immerhin um mehr als zwei Drittel des in der Regelzone Ost (Österreich außer Tirol, Vorarlberg) produzierten Stroms, so Angerer, der keine Prognose wagte, ob das Verfahren ein halbes Jahr oder auch ein, zwei oder drei Jahre dauern könnte.
Weitere Klagsgründe seien die Verpflichtung der ATP, Strom primär an die Vertriebstöchter der Teilnehmer des Zusammenschlusses zu liefern - auf Seiten der EnergieAllianz sind dies EVN, Wien Energie, Energie AG Oberösterreich (EAG), Linz AG und Bewag sowie die zu zwei Drittel der EA gehörende Großkunden-Vertriebsgesellschaft e & s, so der Rechtsanwalt. Letztere wiederum sei beim Stromeinkauf ausschließlich an APT gebunden.
Das geplante Vorhaben bewirke eine massive Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs am heimischen Strommarkt und eine weitere Abschottung gegenüber dem EU-Strommarkt, weil dadurch die Marktzutrittsschwellen nach Österreich weiter erhöht würden, heißt es in einer Kurzfassung der Klagsschrift. Die von der EU-Kommission gesetzten Bedingungen und Auflagen seien nicht geeignet, die drohenden massiven weiteren Einschränkungen des Wettbewerbes am österreichischen Markt und die Beeinträchtigung des Wettbewerbs im europäischen Strommarkt zu verhindern. (apa)
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