Haberzettl kritisiert Rechtsbruch - Gorbach verweist auf Bartenstein
- EU-Arbeitszeitrichtlinie 2000/34 seit drei Jahren verzögert
- Klagemöglichkeit beim Arbeits- und Sozialgericht in Prüfung - Gorbach: Bin nicht zuständig
Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl bricht neuen Streit mit der Regierung vom Zaum. Er wirft Verkehrsminister Gorbach und Arbeitsminister Bartenstein vor, "seit drei Jahren die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2000/34 für die ÖBB zu verzögern". Gorbach antwortet, er sei nicht zuständig.
Deshalb werde die Eisenbahnergewerkschaft eine Klagemöglichkeit beim Arbeits- und Sozialgericht untersuchen, so Haberzettl am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung.
In einer Replik empfahl wenig später Gorbach dem Eisenbahner-Gewerkschaftsboss eine "genauere Recherche", denn das Infrastrukturministerium sei unzuständig, was die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie betreffe. Sein Ministerium sei lediglich begutachtende Stelle und habe zum derzeit in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums bereits vor einer Woche eine Stellungnahme abgegeben.
Im Wirtschaftsministerium hieß es dazu zuletzt, dass das Verkehrsministerium einen entsprechenden Passus in das neue ÖBB-Dienstrechtsgesetz aufnehmen wolle. Das neue Arbeitszeitgesetz werde jedenfalls für die ÖBB "anwendbar" sein.
Haberzettl warf dem Verkehrsministerium außerdem vor, die Umsetzung des 1. Eisenbahnpakets der EU zu verzögern. Das Verkehrsministerium hält dem entgegen, dass das Begutachtungsverfahren für den Entwurf gerade zu Ende gegangen sei.
(apa, red)
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