Montag, 13. Oktober 2003

Nationale Übernahmehürden könnten in EU überleben

Die Europäische Union steuert auf einen Kompromiss im Streit über einheitliche Regeln für Firmenübernahmen zu, der nationale Übernahmehürden weitgehend unangetastet lassen würde. Das könnte bedeuten, dass deutschen Firmen entgegen den ursprünglichen EU-Plänen künftig die Möglichkeit gegeben wird, sich vorsorglich gegen etwaige feindliche Übernahmeversuche zu wappnen.

Die italienische EU-Ratspräsidentschaft legte in Brüssel einen neuen Kompromissvorschlag vor, der den EU-Staaten die freie Wahl zwischen ihren alten nationalen Übernahmehürden wie den deutschen Vorratsbeschlüssen oder einem neuen EU-Standard ließe. Das EU- Parlament signalisierte bereits Zustimmung.

Die deutschen Vorratsbeschlüsse ermöglichen es der Hauptversammlung, den Vorstand eines Unternehmens bereits ohne konkretes Übernahmeangebot auf Vorrat zur Abwehr zu ermächtigen. Mehrfachstimmrechte geben einzelnen Aktienbesitzern mehr Stimmrechte als sie Anteile am Unternehmen haben und können damit Minderheitseignern eine Mehrheit auf der Hauptversammlung sichern und damit Übernahmen praktisch verhindern.

Der italienische Vorschlag sieht nun vor, dass sich die EU- Staaten zwischen dem von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein vorgeschlagenen einheitlichen EU-System und dem Fortgelten ihrer nationalen Übernahmehürden entscheiden können. Aber auch die Unternehmen sollen sich entscheiden können.

In EU-Kreisen hieß es, die Experten in der Kommission befürworteten den italienischen Kompromiss, während sich Kommissar Bolkestein selbst noch nicht festgelegt habe. Aus Berlin gebe es noch keine klare Vorgabe. Die eine Denkschule in der Bundesregierung scheine weiter auf eine Blockade zu setzen, während andere im italienischen Kompromiss eine Lösung sehen.

Falls Deutschland dem Kompromissvorschlag zustimme, würden andere EU-Staaten wahrscheinlich folgen. Damit könne die Richtlinie noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
(apa)

13.10.2003 14:20